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Steuern

Finanzministerium erinnert: Frist für Grundsteuererklärung läuft aus

Eigentümer können noch bis zum 31. Januar ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bislang fehlen in Baden-Württemberg noch zahlreiche Erklärungen.

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Wenige Tage vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 61 Prozent der Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Erklärung abgegeben. Dies teilte das baden-württembergische Finanzministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Frist zur Einreichung der Erklärung endet am 31. Januar. Anschließend erinnert das Ministerium voraussichtlich im ersten Quartal persönlich an die Pflicht zur Abgabe.

Spätestens danach sollten Eigentümer versäumte Erklärungen unverzüglich nachholen. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Insgesamt seien in Baden-Württemberg 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist auf Anweisung des Finanzministeriums nur elektronisch möglich. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.

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