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„Verfassungsrechtliche Bedenken“

Erste Klage gegen die neue Grundsteuer ist eingereicht

Sie prangen die geplante neue Grundsteuer in Baden-Württemberg als Modell der großen Ungerechtigkeiten an: Der Bund der Steuerzahler und Verbände wie „Haus und Grund“ ziehen deshalb gemeinsam mit Betroffenen vor Gericht.

Einfamilienhäuser stehen in einer Siedlung in Köln-Widdersdorf (Luftaufnahme mit einer Drohne). Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bitten ihre Bürger bei der Grundsteuer besonders kräftig zur Kasse. (zu dpa: «Bürger in Nordrhein-Westfalen zahlen besonders viel Grundsteuer») +++ dpa-Bildfunk +++
Allein die Grundstücksgröße zählt – nicht das Gebäude, das darauf steht: Baden-Württemberg geht bei der neuen Grundsteuer einen Sonderweg. Dagegen klagen nun Betroffene und mehrere Verbände. Foto: Henning Kaiser/dpa

Der juristische Streit um die geplante Grundsteuer-Reform ist eröffnet. „Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwert-Bescheid ist bereits bei Gericht eingereicht“, teilten der Bund der Steuerzahler und die Eigentümer-Vereine „Haus und Grund“ und „Verband Wohneigentum“ gemeinsam mit.

Als Grund dafür nennen sie „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“. Und die richten sich gegen den baden-württembergischen Sonderweg: Im Südwesten soll für die neue Grundsteuer ab 2025 allein die Grundstücksgröße und -lage entscheidend sein.

Ein Rentner-Paar, das sich vor 50 Jahren ein kleines Einfamilienhaus gebaut hat, wird genauso belastet wie der Nachbar, der auf seiner identisch zugeschnittenen Parzelle ein großes Mietshaus besitzt.

„Die Fokussierung allein auf den Boden in der Grundsteuer ist unseres Erachtens verfassungswidrig“, erklärte Eike Möller, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, laut Mitteilung. „Denn bei gleich großen Grundstücken müssen Eigentümer in Baden-Württemberg die gleiche Grundsteuer entrichten, unabhängig davon, ob dort eine Villa, ein altes Häuschen oder ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus steht.“

Steuerzahler-Bund und Verbündete raten Eigentümern: Einspruch einlegen

Bei einem Besuch in der Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten sprach Möller kürzlich von „satirereifen“ Ungerechtigkeiten, die sich aus dem baden-württembergischen Modell ergäben. Sein Steuerzahler-Bund und die Eigentümerverbände kündigten jetzt an, noch weitere Musterklagen von Besitzern zu unterstützen.

An die Finanzbehörden appellierten sie „dringend“, alle Grundsteuerwert-Bescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Andernfalls raten sie Immobilienbesitzern dazu, Einspruch einzulegen.

Allerdings haben bisher nur wenige Besitzer einen Bescheid erhalten. Viele haben noch nicht einmal die dafür notwendigen Daten ans Finanzamt gemeldet: Die Frist wurde bis Ende Januar 2023 verlängert.

Das Stuttgarter Finanzministerium äußerte sich abwehrend: Es sei nicht geplant, vorläufige Grundsteuerwert-Bescheide auszustellen. Zudem gehe das Land davon aus, dass sein Modell rechtmäßig ist.

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