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Haushalt

Fraktionschef Schwarz widerspricht Parteivorsitzenden Schwelling: Schuldenbremse gilt

Nachdem die Parteivorsitzenden der Grünen, Lena Schwelling, sich für eine Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse ausgeprochen hat, bekommt sie viel Kritik. Nach dem Koalitionspartner CDU meldet sich jetzt auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.

Baden-Württembergs Grünen-Parteivorsitzende Lena Schwelling gibt ein Interview.
Baden-Württembergs Grünen-Parteivorsitzende Lena Schwelling sieht eine Ausnahmeregelung als Möglichkeit für eine schnellere Verkehrswende. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

In der Debatte um die Aufweichung der Schuldenbremse im Land für mehr Investitionen in die Verkehrswende hat Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz seiner Parteivorsitzenden Lena Schwelling widersprochen. „Die Schuldenbremse ist in der Landesverfassung verankert, und sie hat sich bewährt. Sie verhindert, dass Jahr für Jahr neue, zusätzliche Schulden angehäuft werden. Dadurch sorgt sie für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzpolitik“, sagte Schwarz am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Schwelling für Investition

Grünen-Landeschefin Schwelling hatte gefordert, dass das Land eine Ausnahmeklausel bei der Schuldenbremse nutzt, um die Verkehrswende und damit den Klimaschutz schneller voranbringen zu können. „Ich bin dafür, volles Rohr zu investieren““, sagte sie. Fraktionschef Schwarz erklärte dazu: „In Baden-Württemberg haben wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme zu machen. Davon haben wir in der Pandemie Gebrauch gemacht.“ Er mahnte aber auch: „Diese Kredite sind keine Schenkungen. Es sind Schulden, die wir zurückzahlen müssen.“

Wir brauchen einen Booster für den öffentlichen Verkehr.
Andreas Schwarz, Grünen-Fraktionschef

Schwellings Forderung nach deutlich höheren Investitionen in den Schienenverkehr unterstützte er, aber diese müsse sich an den Bund richten. „Wir brauchen einen Booster für den öffentlichen Verkehr.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) müsse dringend die Regionalisierungsmittel deutlich erhöhen. Schwarz sagte zudem: „Ich selbst bin offen für Überlegungen, die Schuldenbremse im Grundgesetz um eine Investitionsklausel zu ergänzen. Auf diese Weise können zum Beispiel Investitionen in Infrastruktur, Breitbandausbau oder ein modernes Schienennetz finanziert werden.“

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