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BGH verwirft Revisionsanträge

Freispruch rechtskräftig – aber noch ist der Inspekteur nicht aus dem Schneider

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung einer jungen Polizeibeamtin hat sich strafrechtlich nun endgültig erledigt, aber der Inspekteur sieht sich zwei weiteren Fronten gegenüber

Der Inspekteur der Landespolizei vor Gericht
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Stuttgarter Landgerichts für den suspendierten Inspekteur der Landespolizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung bestätigt – damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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