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39 Landkreise über 100er-Marke

Immer mehr Kreise verhängen nächtliche Ausgangsbeschränkung

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist wieder zurück. Immer mehr Kreise befolgen aufgrund der steigenden Infektionszahlen diese Regelung.

Das beliebte Schanzenviertel ist menschenleer, nachdem in Hamburg die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft getreten ist.
Kreise reagieren auf steigende Infektionszahlen: Immer häufiger tritt die Ausgangsbeschränkung in Kraft. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten steigen, verhängen immer mehr Kreise eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greife diese Regelung derzeit, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit.

Demnach zwinge die Corona-Verordnung des Landes Kreise mit hohen Infektionszahlen, zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen. Sobald ein Stadt- oder Landkreis an drei Tagen in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschreitet, muss der Kreis handeln. Dasselbe gelte auch, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt.

Das Gesundheitsamt des Kreises muss zudem feststellen, dass keine anderen Maßnahmen helfen, die Infektionen einzudämmen.

39 Landkreise über der 100er-Marke

Von den 44 Stadt- und Landkreisen überschreiten derzeit 39 die Schwelle von 100 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz. Der Sprecher des Sozialministeriums teilte mit, sie gingen davon aus, dass die die zuständigen Behörden von ihrem Ermessensspielraum verantwortungsvoll Gebrauch machten und bei zunehmenden Infektionsgeschehen Ausgangsbeschränkungen erließen.

Das Ministerium betonte, dass es von der Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen überzeugt ist. Die Inzidenz in Baden-Württemberg sei zwischen Weihnachten und Mitte Februar - als Ausgangsbeschränkungen galten - von ungefähr 200 auf 50 gefallen.

Der Sprecher teilte mit, dass die Ausgangssperre wesentlich mit dazu beigetragen hat, die Zahl der Neuinfektionen zu senken als in anderen Bundesländern. Dabei sei es jedoch schwierig, die Auswirkung einzelner Maßnahmen zu ermitteln.

Die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung im Land könnte schon bald von einer bundesweiten Regelung ersetzt werden. Die Bundesregierung hat am Dienstag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Nur wenige Veränderungen durch Bundes-Notbremse

Sie sehen ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr vor, die zwingend ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 greifen soll. Sehr vieles sei in der baden-württembergischen Verordnung bereits festgezurrt worden, meinte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Ob allein die Inzidenz als Kriterium zum Verhängen der Bundes-Notbremse herangezogen wird, war zuletzt strittig.

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