Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.
Da die Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche über dem Wert von 50 lägen, seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Schließung der Betriebe durch das Land sei Teil einer solchen Maßnahme. Einzelnen Betrieben eine Öffnung zu erlauben, „führe zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinweg“, so das Gericht.
Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes. Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten werde. Die Beschlüsse sind nicht mehr anfechtbar.