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Corona

Kliniken und Heime melden 32.000 ungeimpfte Beschäftigte

Nach Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldepflicht haben sich laut Ministerium 5622 Einrichtungen beteiligt. Aus dieser Rückmeldung geht hervor, dass rund 32.000 ungeimpfte Beschäftigte in Kliniken und Heimen in Baden-Württemberg arbeiten.

Eine Person wird geimpft.
Von rund 1,8 Millionen Beschäftigten im Gesundheitssektor sind nach Angaben des Sozialministeriums etwa 32.000 ungeimpft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Baden-württembergische Kliniken und Heime haben bis zum Ablauf der Meldefrist die Daten von fast 32.000 ungeimpften Beschäftigten an die Gesundheitsämter weitergereicht. „Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl“, sagte der Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium, Uwe Lahl. Es arbeiteten aber insgesamt rund 1,8 Millionen Menschen im Bereich Gesundheit. Der überwiegende Teil von ihnen sei sich also seiner besonderen Verantwortung bewusst.

5622 Einrichtungen haben sich an Rückmeldefrist beteiligt

Seit Mitte März gilt in Baden-Württemberg die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seitdem Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt. Bis zum Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist haben sich laut Ministerium 5622 Einrichtungen beteiligt.

Bußgelder oder Kündigung möglich

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen – etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke – besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt „innerhalb einer angemessenen Frist“ Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

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