Skip to main content

Umweltpolitik

Sachverständige: Klima-Maßnahmen vom Land seien unzureichend und unkonkret

Es ist ein Werkzeugkasten im Kampf für den Klimaschutz, füllen sollen das „Klimamaßnahmenregister“ nun die Ministerien. Die Liste ist lang, aber die Kritik bereits laut. Zu wenig konkret sei das Register, es reiche zudem nicht aus. Nun will sich das Land verteidigen.

Mitarbeiter montieren Photovoltaikmodule auf dem Dach eines Wohnhauses.
Das Klimamaßnahmenregister umfasst bislang 254 Maßnahmen. Das Register werde aber laut Land noch weiter ausgebaut. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Das sogenannte Klimamaßnahmenregister der Landesregierung ist aus Sicht der Vorsitzenden des Sachverständigenrats unzureichend und zu unkonkret.

Viele der Maßnahmen seien bereits bekannt und liefen schon, sagte die Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats, Maike Schmidt, dem SWR. „Aus meiner Sicht ist das ein Zusammenstellen von dem, was man ohnehin schon macht.“ Das reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen und sei auch zu unkonkret.

Schmidt kritisierte im SWR außerdem, dass es keine Sanktionen gibt, wenn die Ministerien ihre Ziele nicht erreichen. „Es gibt aktuell keine Konsequenz, wenn eine Maßnahme nicht eingehalten wird.“ Die Empfehlungen des Gremiums seien allerdings nicht bindend. „Wir können als Sachverständigenrat nur die Probleme benennen, ein scharfes Schwert haben wir nicht“, sagte Schmidt.

Wissenschaftler beraten Landesregierung

Das Gremium aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt es seit einem guten Jahr. Die Experten sollen die Landesregierung etwa beim geplanten Ausbau der Windkraft und im Kampf gegen den Klimawandel beraten sowie beim Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen mitwirken.

Auch Umweltverbände haben an dem Bündel von bislang 254 Maßnahmen, das am Dienstag beschlossen werden soll, kaum ein gutes Haar gelassen. Die Landesregierung hatte aber auch selbst stets betont, das Register sei erst der Anfang, es müsse ausgebaut und abgearbeitet werden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang