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Musizieren unter Corona-Auflagen

Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten wird erlaubt

Mit strengen Regelungen soll das Singen und Musizieren im Innern wieder erlaubt werden. CDU-Politikerin Susanne Eisenmann erteilte den Schulchören vorerst eine Absage.

Früher normal, heute zu nah: So dicht beieinander wie diese Kinder im Chor der Durlacher Singschule beim Weihnachtssingen 2018 dürfen Sängerinnen und Sänger im Schulchor nach den Ferien nicht stehen.
Früher normal, heute zu nah: So dicht beieinander wie diese Kinder im Chor der Durlacher Singschule beim Weihnachtssingen 2018 dürfen Sängerinnen und Sänger im Schulchor nach den Ferien nicht stehen. Foto: Elisa Walker

Das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten wird in Baden-Württemberg trotz der strengen Corona-Auflagen im neuen Schuljahr erlaubt. Musizieren im Unterricht sei unter bestimmten Voraussetzungen auch in geschlossenen Innenräumen wieder gestattet, teilte das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart mit.

Unter anderem müsse ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen eingehalten werden, heißt es zudem in der neuen Corona-Verordnung „über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“.

Außerdem wird empfohlen, dass zwischen Lehrern und Schülern eine durchsichtige Schutzwand installiert wird. In der Verordnung werden die verschärften Hygieneregeln für den Unterricht formuliert, der Landtag muss sie jedoch noch in Kraft setzen. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden, und Instrumente müssen nach dem Unterricht desinfiziert und Einmaltücher benutzt werden.

Schulchöre und Schulorchester bieten eine hohe Infektionsgefahr

Den Schulchören erteilte Kultusministerin Susanne Eisenmann aus der CDU hingegen zunächst eine Absage: Wegen den aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens seien keine jahrgangsübergreifenden Angebote und Aktivitäten wie zum Beispiel Schulchöre und Schulorchester zugelassen.

„Mir ist völlig bewusst, dass der Verzicht auf gerade diese Angebote für musikbegeisterte Schülerinnen und Schüler sowie die Musiklehrkräfte eine herausfordernde Situation darstellt“, bedauerte die Ministerin. Vor den Herbstferien werde die Lage aber erneut bewertet, versprach sie.

Wegen der hohen Infektionsgefahr sollten Gesang und Blasmusik in geschlossenen Räumen an den Schulen nach den Ferien zunächst eigentlich verboten bleiben. Chor- und Musikverbände hatten wiederholt gegen dieses Verbot protestiert. Die FDP hatte sogar das Musikland Baden-Württemberg in Gefahr gesehen. Eisenmann hatte daraufhin bereits angekündigt, Singen in der Schule unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen.

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