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Gesetzes-Neufassung

Sozialministerium fordert: Arbeitgeber muss Impfstatus der Mitarbeiter abfragen können

Das baden-württembergische Sozialministerium hat ein Recht zur Abfrage des Impfstatus von Arbeitnehmern gefordert. Bisher gilt dieses Recht nur für Krankenhäuser und Arztpraxen.

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
Der Arbeitgeber soll in Zukunft den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Baden-Württemberg will, dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können. Das Sozialministerium in Stuttgart hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für solche Abfragen zu schaffen.

In einem Brief von Amtschef Uwe Lahl an das Bundesgesundheitsministerium heißt es, bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen.

Lahl fordert in dem Schreiben: „Diese Ermächtigung ist nach Auffassung des Sozialministeriums jedoch auf weitere Bereiche – insbesondere solche, in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen – ein höheres Infektionsrisiko besteht, auszuweiten.“ An erster Stelle stünden hier Pflegeeinrichtungen.

Es sei aber auch denkbar, „die Rechtsgrundlage auf weitere kontaktintensive Bereiche wie Schulen“ auszuweiten. Auch für die Polizei käme dies infrage.

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