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Michael Ballweg

Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen „Querdenken“-Initiator

Mit einem Beschluss des Stuttgarter Landgerichts ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Es geht um Michael Ballweg, Gründer von „Querdenken 711“.

Michael Ballweg, Initiator der Initiative „Querdenken“, steht vor einem Mikrophon.
Versuchter Betrug und Geldwäsche lauten die Vorwürfe gegen Michael Ballweg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen einen Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen. Das Gericht hatte erklärt, das Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen. Man werde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend in Stuttgart mit. Zuvor berichtete die Tageszeitung „Südkurier“.

Ballweg soll unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben haben. Dabei habe er die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht, lautet die Anklage.

Ballweg nicht mehr in Haft

Der 48-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Mitteilung der Ermittler wurde Ballweg nicht namentlich genannt und lediglich als „Gründer von Querdenken 711“ bezeichnet.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie zunächst in Stuttgart und dann auch in weiteren deutschen Städten gebildet. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

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