Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen einen Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen. Das Gericht hatte erklärt, das Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen. Man werde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend in Stuttgart mit. Zuvor berichtete die Tageszeitung „Südkurier“.
Ballweg soll unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben haben. Dabei habe er die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht, lautet die Anklage.
Ballweg nicht mehr in Haft
Der 48-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Mitteilung der Ermittler wurde Ballweg nicht namentlich genannt und lediglich als „Gründer von Querdenken 711“ bezeichnet.
Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie zunächst in Stuttgart und dann auch in weiteren deutschen Städten gebildet. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.