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Einspruch

Strafbefehl nach Versammlung nahe Kretschmanns Haus

Der Leiter einer Versammlung in der Nähe von Ministerpräsident Kretschmanns Haus hat Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Sigmaringen eingelegt. Dieses hat ihn zu 30.000 Euro Strafe verurteilt.

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Laut Polizei versuchten rund 60 Demonstranten, zum Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Nach einer Demonstration von Gegnern der Corona-Politik in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat der mutmaßliche Versammlungsleiter Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Freitag mit. Der 52 Jahre alte Mann sollte 30.000 Euro zahlen. Ein neuer Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Sigmaringen stehe noch nicht fest.

In einem beschleunigten Verfahren wegen der nicht angemeldeten Versammlung war der Angeklagte am 21. Februar nicht vor dem Amtsgericht erschienen. Der 52-Jährige meldete sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Richterin Kristina Selig verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro – insgesamt also 30.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. An dem Tag versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Das Landratsamt Sigmaringen hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten.

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