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Corona-Regeln in Geschäften

Verwaltungsgerichtshof: Schuhgeschäft klagt gegen 2G-Regel

Der Frust über die 2G-Regel macht sich spürbar unter Händlern. Nun möchte ein Schuhgeschäft in Baden-Württemberg die 2G-Regel kippen und argumentiert, ihre Angebote würden auch der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen.

Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin.
Um die 2G-Regel zu kippen, will ein Schuhgeschäft nun mit einem Eilverfahren zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ein Schuhgeschäft will in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel kippen. Es handele sich um eine Filiale eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Die Entscheidung zu der Vorschrift, nach der nur geimpfte oder genese Menschen Zutritt haben, werde nächste Woche ergehen. Die Klage werde ähnlich begründet wie in Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass für Bekleidungs-, Bücher- und Blumenläden die 2G-Regel nicht gilt. Ihr Angebot diene der „Deckung des täglichen Bedarfs“. Auch der Schuhladen in Baden-Württemberg argumentiert laut VGH, seine Ware gehöre zur Grundversorgung.

In der Grenzregion wie etwa in Ulm und Neu-Ulm sorgen die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg bei Kunden für Verwirrung – und bei Händlern für Frust.

In einem weiteren Eilverfahren am VGH Baden-Württemberg klagt eine Bekleidungskette gegen Kontrollpflichten für die Geschäftsleute, wie Prüfung der Impf- und Personalausweise. Auch dieser Fall soll kommende Woche entschieden werden.

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