Skip to main content

Forderung zu Modellrechnungen

Wahlrechtsreform: Hans-Ulrich Rülke warnt vor Aufblähung des Landtags

Hans-Ulrich Rülke (FDP) warnt vor einer Reform des Landtagswahlrechts, wodurch noch mehr Abgeordnete in Stuttgart sitzen. Besonders mit Blick auf die Einführung einer sogenannten geschlossenen Landesliste habe die FDP noch Fragen. 

Hans-Ulrich Rülke (FDP), Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, spricht.
Hans-Ulrich Rülke (FDP), Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Marijan Murat/dpa

Mit Blick auf die geplante Reform des Landtagswahlrechts hat Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke (FDP) eindringlich vor einer Aufblähung des Landtags gewarnt. „Bei der Bundestagswahl droht eine Explosion des Reichstags“, sagte Rülke am Donnerstag in Stuttgart.

„Wenn geplant ist, so etwas auf den baden-württembergischen Landtag zu übertragen, werden wir das nicht mittragen.“ Besonders mit Blick auf die Einführung einer sogenannten geschlossenen Landesliste habe die FDP noch Fragen.

FDP will keine 250 oder 300 Abgeordneten

Man wolle nicht, dass im Landtag am Ende 250 oder 300 Abgeordnete säßen - zu Lasten des Steuerzahlers. Er sagte, er wünsche sich da Modellrechnungen von Grünen und CDU. Die FDP werde da genau hinschauen.

Nach den Eckpunkten von Grünen und CDU soll es im Land ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.

Reform braucht Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag

Da die Reform eine Änderung der Landesverfassung nötig macht, braucht die Koalition eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Künftig sollen Wählerinnen und Wähler mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen.

70 Mandate sollen über die Direktmandate vergeben werden, mindestens 50 über die Listen der Parteien. Die Zweitstimmen sollen auf Basis einer geschlossenen Landesliste ausgezählt werden, um mehr junge Menschen und mehr Frauen ins Parlament zu bringen.

Die Reihenfolge der Kandidaten wird dabei durch die jeweilige Partei festgelegt. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg besteht aus 154 Mitgliedern.

nach oben Zurück zum Seitenanfang