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Gesellschaft

Wenig Schwerbehinderte beschäftigt: Land muss Strafe zahlen

Aufgrund einer zu geringen Beschäftigungszahl von Menschen mit schwerer Behinderung in der Landesverwaltung, muss diese nun eine Ausgleichszahlung in Höhe von über zwei Millionen Euro tätigen.

Ein Mann arbeitet zuhause an einem Laptop im Homeoffice.
Der Jahresdurchschnitt ist laut Angaben des Sozialministeriums auf einem Tiefstand angekommen. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Baden-Württemberg beschäftigt in der Landesverwaltung immer weniger Menschen mit schwerer Behinderung und muss daher Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro tätigen. Die Quote betrug nach Angaben des Sozialministeriums im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt 4,24 Prozent.

Trend in der Verwaltung ist rückläufig

„Das Land hat als Arbeitgeber damit seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht“, schreibt Sozialminister Manne Lucha (Grüne) in einer Kabinettsvorlage, aus der die „Heilbronner Stimme“ zitiert. Die im Sozialgesetzbuch vorgegebene Schwerbehindertenquote liegt bei fünf Prozent. Im Sozialministerium liegt die Quote bei 8,91 Prozent, im Kultusministerium nur bei 3,4 Prozent.

Der Trend in der Landesverwaltung ist damit weiter rückläufig. Die Quote lag nach 2018 mit 4,54 Prozent und 2019 mit 4,46 Prozent im Jahr 2020 auf einem Tiefstand.

Mindestens fünf Prozent Mitarbeiter mit schwerer Behinderung

Nach dem Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern gewährleisten, dass wenigstens fünf Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit schwerer Behinderung sind. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Arbeitgeber Ausgleichsabgaben an die zuständigen Integrationsämter bezahlen.

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