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Steuerhinterziehung von über 780.000 Euro

Zoll deckt groß angelegte Schwarzarbeit in Sicherheitsunternehmen auf

Über 780.000 Euro Steuerhinterziehung konnte dem Unternehmer einer Sicherheitsfirma nachgewiesen werden. Obwohl er versuchte, sich jeglicher Konsequenzen zu entziehen, hat das Landgericht nun drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt.

Quelle: ZOLL
Der zu drei Jahren Freiheitsstrafe Verurteilte hat jahrelang einen Großteil der Löhne seiner Angestellten nicht gemeldet oder festgehalten. Es entstand ein Steuerschaden von rund 700.000 Euro. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Das Landgericht Mannheim hat einen 61-jährigen Unternehmer zu einer dreijährigen Gesamtfreiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung in 30 Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 59 Fällen verurteilt. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mannheim und dem Hauptzollamt Karlsruhe geführt, teilen Polizei und Landgericht mit. Dem Unternehmer konnte Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung von über 780.000 Euro nachgewiesen werden.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Unternehmer, der im Sicherheitsgewerbe tätig war, Lohnkosten einsparen wollte und deshalb die meisten seiner Arbeitnehmer über Jahre schwarz bezahlte und bei den Einzugsstellen nur einen Bruchteil seines eingesetzten Personals anmeldete. So wurden die Löhne für die meisten Arbeitnehmer weder gemeldet noch in die ohnehin nicht existente Buchhaltung eingestellt. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialkassen im abgeurteilten Tatzeitraum beläuft sich auf über 80.000 Euro. Durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen entstand ein Steuerschaden von rund 700.000 Euro.

Aufmerksam wurden die Zöllner auf das Sicherheitsunternehmen während einer Routinekontrolle bei einem Großeinsatz. Bei der genaueren Prüfung der Geschäftsunterlagen wurde dann der Betrug aufgedeckt.

Nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Steuerfahndung die Ermittlungen 2016 aufgenommen haben, meldete der Unternehmer noch im selbigen Jahr Insolvenz an. Um sich der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen und einer Anklage zu entgehen, hielt sich der 61-Jährige unangemeldet bei seiner neuen Lebensgefährtin in Hessen auf.

Aufgrund der Ermittlungsarbeit der Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe konnte er im Mai 2020 jedoch aufgespürt und schließlich festgenommen werden. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.

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