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BNN-Leseraktion

Negativzinsen und Kontogebühren: Erzählen Sie uns Ihre Meinung rund um das Thema Bank!

Negativzinsen sind zum Massenphänomen geworden. Zudem haben Banken und Sparkassen in den vergangenen Monaten weiter an der Preisschraube gedreht - das liebe Geld und die Banken sind derzeit ein großes Thema. Erzählen Sie uns Ihre Geschichten!

Genau hingeschaut: Auch für das Ausdrucken von Kontoauszügen auf Papier verlangen die Institute Gebühren.
Genau hingeschaut: Auch für das Ausdrucken von Kontoauszügen auf Papier verlangen die Institute Gebühren. Foto: Jens Büttner/dpa

Immer mehr Banken führen Negativzinsen ein, bei vielen Banken steigen die Preise: Die Banken argumentieren mit steigenden Kosten für die Bereitstellung der Dienstleistungen und mit Negativzinsen, die sie selbst an die Notenbank für ihre überschüssige Liquidität bezahlen müssen.

Wie hoch diese Beträge sind und wie viel Prozent der Gesamteinlagen einer Bank auch aufgrund von Freibeträgen letztendlich tatsächlich mit minus 0,5 Prozent verzinst werden, bleibt im Verborgenen.

Laut der jüngsten Analyse des Vergleichsportals Verivox von Anfang April verlangen 449 Banken mittlerweile Negativzinsen von ihren Kunden – ein Jahr zuvor waren es 281. Weitere 28 Kreditinstitute haben ihre bestehende Minuszinskonditionen verschärft oder dies angekündigt, dabei wurden entweder Freibeträge reduziert oder der Zinssatz noch weiter ins Negative gedrückt.

Leseraufruf

Die verschärfte Situation bei der Einführung von Negativzinsen, die Zurückhaltung der Institute bei der Rückerstattung von Kontogebühren – all das belastet die oft über Jahrzehnte gewachsenen Beziehungen zwischen Kunde und Bank.

Aus diesem Grund möchten die Badischen Neuesten Nachrichten ihre Leser dazu aufrufen, sich bei der Zeitung zu melden und über ihre negativen, aber auch positive Erfahrungen mit der Hausbank in den vergangenen Monaten zu berichten.



Bitte schreiben Sie uns bis spätestens Freitag, 20. Mai, per E-Mail an Leseraktion@bnn.de oder per Pots an folgende Adresse: Linkenheimer Landstraße 133, 76149 Karlsruhe.



Bei einigen Instituten müssen Sparer schon ab 5.000 oder 10.000 Euro auf dem Konto Negativzinsen zahlen. Mindestens 175 Banken berechnen laut Verivox das sogenannte Verwahrentgelt ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger, damit hat sich die Zahl der Institute innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.

Negativzinsen sind auch ein Thema für die Gerichte

Längst beschäftigen sich die Gerichte in Deutschland mit der Frage, ob solche Entgelte zulässig sind. So entschied das Landgericht Düsseldorf im Dezember vergangenen Jahres, dass ein Kreditinstitut neben Kontoführungsgebühren kein Verwahrentgelt berechnen darf. Das sei mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag nicht vereinbar. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht, die beklagte Volksbank Rhein-Lippe geht in die nächste Instanz.

Auch das Landgericht Berlin stellte sich auf die Seite der Verbraucher und erklärte ein Verwahrentgelt der Sparda-Bank Berlin auf Einlagen bei Tagesgeld- und Girokonten für nicht rechtens. Auch hier gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil.

Beim Thema Gebühren sieht das schon anders aus. Hier hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Jahr ein wegweisendes Urteil gesprochen. Alle Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken – darunter sind auch die Konditionen für die unterschiedlichen Kontoarten – können nicht einfach einseitig von der Bank ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden geändert werden.

Deshalb sind die Banken und Sparkassen noch immer fleißig dabei, die Zustimmung ihrer Kunden für Gebührenerhöhungen einzuholen – auch für die aus der Vergangenheit. Egal ob per Brief, Kontoauszug, am Geldausgabeautomaten, per Anruf oder im Online-Banking – auf allen Kanälen fordern die Geldhäuser die Verbraucher immer und immer wieder auf, einen Haken zu setzen, ihre Unterschrift zu geben oder die Akzeptieren-Taste zu drücken. Doch zahlreiche Kunden schieben ihre Entscheidung auf die lange Bank.

Aber wer nach Monaten genervt zustimmt, verzichtet eventuell auf mögliche Rückforderungen von Gebühren. Zwar leiten die meisten Banken und Sparkassen aus dem BGH-Urteil für ihr Haus keine Rückzahlungsansprüche ab, weil der BGH sich konkret mit einem Fall bei der Postbank beschäftigt hat, Verbraucherschützer sind aber der Meinung, dass auch andere Institute zu Unrecht erhobene Gebühren unaufgefordert zurückbezahlen sollten.

Milliardenrückzahlungen lassen auf sich warten

Dass auch der deutsche Staat mehr von den Instituten erwartet, als nur einen Zustimmungsknopf in der Banking-App zu drücken, machte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im vergangenen Jahr in einer Aufsichtsmitteilung deutlich. Hier mahnte die Behörde die Geldhäuser nicht nur zu einem transparenten Umgang mit dem Thema, auch weist die Bafin „darauf hin, dass es den Kundinnen und Kunden zusteht, Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben“. Darüber hinaus gehen die Aufseher davon aus, dass die Banken für Rückzahlungen auch die entsprechenden Rückstellungen in ihren Büchern bilden. Von einem Einzelfall der Postbank geht die Bafin – anders als die Branche selbst – also nicht aus.

Milliardenrückzahlungen an die Verbraucher müssten eigentlich die Folge sein, doch das Gros der Institute duckt sich bis heute weg und wartet darauf, dass Kunden ihre Ansprüche selbst vorbringen, mit einigen Fällen beschäftigen sich bereits die Gerichte. Nur wenige Banken haben sich in der Vergangenheit entschieden, aktiv auf Kunden zuzugehen und Gebühren nach dem BGH-Urteil freiwillig zurückzuerstatten. Stattdessen warten die Geldhäuser darauf, dass sich der Gesetzgeber bewegt und eine entsprechende Regelung umsetzt.

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