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Attentat in Norwegen

Gelten Bögen als Waffen?

In Deutschland sind nicht viele Verbrechen mit Pfeil und Bogen als Tatwaffe bekannt. Die beliebten Sportgeräte dürfen vielerorts und in jedem Alter genutzt werden und gelten mit Blick auf Verbrechensbekämpfung als generell unbedenklich.

Präzise, flexibel, stabil und reichweitenstark: Moderne Compoundbögen sind bei Profi- und Freizeitsportlern beliebt.
Präzise, flexibel, stabil und reichweitenstark: Moderne Compoundbögen sind bei Profi- und Freizeitsportlern beliebt. Foto: Imago

Bögen sind als Waffen für Jagd oder zu Kriegszwecken seit vielen Jahrtausenden bekannt. Allerdings stellt das Waffengesetz in Deutschland den Bogen nicht einer Schusswaffe gleich, weil er die durch Muskelkraft gewonnene „Antriebsenergie“ von „gezielt verschossenen, festen Körpern“ (Pfeilen) nicht durch eine „Sperrvorrichtung“ speichern kann.

Damit werden die Bögen hierzulande als Spiel- und Sportgeräte betrachtet, für die kein Waffenschein notwendig ist und die ohne weitere Erlaubnisse oder Altersbeschränkungen genutzt werden dürfen. Anders ist es beispielsweise bei Armbrüsten, die im Gesetz gesondert als Waffe aufgeführt werden und deren Erwerb und Besitz erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

Dennoch können Bögen auch gefährlich sein, wie das Norweger Beispiel zeigt. Auch als Jagdgeräte sind sie grundsätzlich geeignet. Das bedingt schon ihre geräuscharme Nutzung und die hohe Reichweite.

Mit Bögen lassen sich Pfeile bei günstigen Bedingungen etwa einen Kilometer weit verschießen. Moderne Geräte wie Recurve- und besonders Compoundbögen erlauben es, Ziele mit großer Präzision und Wucht zu treffen.

Präzise, flexibel, stabil und reichweitenstark: Moderne Compoundbögen sind bei Profi- und Freizeitsportlern sehr beliebt.
Präzise, flexibel, stabil und reichweitenstark: Moderne Compoundbögen sind bei Profi- und Freizeitsportlern sehr beliebt. Foto: Christoph Soeder picture alliance/dpa

Das sind gute Voraussetzungen etwa für Jäger. Allerdings verbietet das Bundesjagdgesetz seit 1976 die Nutzung von Bögen und Pfeilen, um Tiere zu töten. 2019 gab es einen Vorstoß in Brandenburg, dies zur Wildschweinjagd zu erlauben – allerdings wollte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Regelungen nicht ändern.

Mehrfach Bögen und Pfeile bei Durchsuchungen gefunden

Da Bögen in Deutschland im gesetzlichen Sinne keine Waffen sind, spielen sie in dem regelmäßig veröffentlichten „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ keine Rolle. Allerdings ist es nicht so selten, dass die Polizei bei Durchsuchungen der Wohnungen von Verdächtigen in Kriminal- und Terrorismusfällen auch Bögen findet.

So geschehen etwa bei den Ermittlungen im Fall des von Rechtsextremisten ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (2019).

Im Mai 2020 wurde bei Razzien in der Reichsbürgerszene in Baden-Württemberg und Hessen unter anderem ein Bogen mit Pfeilen sichergestellt. Auch der Anfang 2021 nach mehrtägiger Jagd von der Polizei gefasste „Waldläufer von Oppenau“ soll einen Bogen mitgeführt haben.

Dass Menschen mit Pfeilen getötet oder schwer verletzt werden, kommt in Deutschland offenbar relativ selten vor. Im August 2021 wurden in Köln drei Passanten angegriffen und leicht verletzt, der unbekannte Täter hatte jedoch keinen Bogen, sondern ein Blasrohr benutzt.

Zwei Jahre zuvor wurden bei Augsburg zwei Männer auf offener Straße mit Pfeilen niedergeschossen, die aus einem gewehrähnlichen, mit Druckluft betriebenen Gerät abgefeuert worden waren. Im März 2019 hatte in Magdeburg ein Mann aus seiner Wohnung heraus mit Pfeil und Bogen auf geparkte Autos geschossen, verletzt wurde aber niemand.

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