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Regierung setzt Urteil des Verfassungsgerichts um

Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes geht Opposition und Freiheitsrechtlern nicht weit genug

Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine bessere Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung gefordert. Jetzt liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf dem Tisch. Die Vorgaben der Verfassungshüter werden umgesetzt. Doch der Opposition geht das nicht weit genug.

ARCHIV - Radarkuppeln stehen am 07.05.2015 in Bad Aibling (Bayern) auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND). Foto: Angelika Warmuth/dpa ("rbb Inforadio: Union und SPD einigen sich auf BND-Reform" vom 13.11.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Lauschen erlaubt: Der BND darf auch in Zukunft die Kommunikation von Ausländern im Ausland überwachen. Ein neuer Kontrollrat soll aber darauf achten, dass sich der Dienst an das Grundgesetz hält. Foto: Angelika Warmuth/dpa

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