Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes geht Opposition und Freiheitsrechtlern nicht weit genug
Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine bessere Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung gefordert. Jetzt liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf dem Tisch. Die Vorgaben der Verfassungshüter werden umgesetzt. Doch der Opposition geht das nicht weit genug.