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Abrechnungsbetrug

Apothekerin aus dem Enzkreis soll mit Corona-Tests Kasse gemacht haben

10.000 Tests soll eine Apothekerin abgerechnet haben, kann sie aber nicht belegen. Vor Gericht geht es um die Arbeitsüberlastung in der Hochzeit der Pandemie – und einen rachsüchtigen Mitarbeiter.

Antigen-Schnelltests für den Nachweis von SARS-CoV-2.
Mit falsch abgerechneten Tests soll eine Apothekerin aus dem westlichen Enzkreis Kasse gemacht haben. Foto: Sina Schuldt/dpa

Corona hat in seiner Anfangszeit die ganze Gesellschaft durcheinandergewirbelt. Davon waren auch die Apotheken betroffen. Das Durcheinander bei der Beschaffung von Masken, Impfstoffen und die anfänglich fehlende Dokumentationspflicht bei den Corona-Tests hat so manchen aus diesem Berufsstand in Versuchung gebracht.

Wegen nicht gemachter, aber sehr wohl abgerechneter Tests wurden Apotheker angeklagt und mittlerweile auch verurteilt. Unter demselben Verdacht steht auch eine Apothekerin aus dem Enzkreis. Das Pforzheimer Amtsgericht muss über die Anklage von Staatsanwalt Gerrit Schwegler entscheiden, sie habe den Fiskus um nicht weniger als 231.132 Euro betrogen.

Staatsanwalt spricht von illegaler Einnahmequelle

Sie habe zwischen März und Oktober 2021 rund 15.000 sogenannte Bürgertests bei der Kassenärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet. Zwei Drittel davon seien nicht gemacht worden. Die Frau habe sich damit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gewerbsmäßig eine illegale Einnahmequelle verschafft und sich bereichert, lautet der Vorwurf des Staatsanwalts. 

Der Prozess sei eine enorme Herausforderung für das Gericht, meinte Richter Philipp Hauenschild. Ein erster Anlauf habe abgebrochen werden müssen. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren ein ehemaliger Auszubildender der Apotheke.

Bei seiner Kündigung habe er ihr, so berichtete die Apothekerin, damit gedroht, dass er seiner ehemaligen Chefin „eins auswischen” werde. Bei der folgenden Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei hätten sich tatsächlich Hinweise auf den Abrechnungsbetrug verdichtet, so dass Anklage erhoben wurde.

Angeklagte schildert Arbeitsüberlastung in der Corona-Zeit

Schon einleitend wies die 47-Jährige die Vorwürfe entschieden zurück. Sie habe immer korrekt abgerechnet. Die Differenz zwischen bezogenen und abgerechneten Tests rühre vor allem daher, dass sie mit Firmen aus dem gesamten Enzkreis zusammengearbeitet habe. Deren Tests seien nicht bei der KVBW eingereicht worden.

Sie räumte allerdings ein, dass während dieser Zeit in ihrer Apotheke „Chaos hoch drei“ geherrscht habe. Sie sei eine der wenigen in der Umgebung gewesen, die Tests angeboten habe. Deshalb seien Testpersonen nicht nur aus ihrem Dorf, sondern aus der gesamten Umgebung zu ihr gekommen. Ihre Apotheke sei deshalb total überlaufen gewesen. Vor ihrer Ladentür hätten sich lange Schlangen gebildet.

„Überhaupt nicht computeraffin“ sei sie und habe deshalb nur „händisch“ Listen geführt. Ihre Nichte und ihr Mann, die auch getestet hatten, hätten anfangs nur Strichlisten, erst später eine Excel-Tabelle geführt. Die Liste sei aber nie bei der Polizei aufgetaucht, monierte Staatsanwalt Philipp Hauenschild.

Sie selbst könne die ganzen Vorgänge nach so langer Zeit und bei dem großen Chaos, das geherrscht habe, nicht mehr nachvollziehen, sagte die Angeklagte. Als einer der wichtigsten Zeugen wird deshalb beim nächsten Verhandlungstag am. 7. November ihr Steuerberater als Zeuge erscheinen, den sie selbstverständlich von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden habe.

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