In dem Abschiebegefängnis Pforzheim komme es seit Jahren zur Einschränkung der Religionsausübung und damit zu einer Menschenrechtsverletzung, teilte Markus Schütz, Pastoralreferent und Seelsorger in dem Gefängnis, am Mittwochabend mit.
Aus Sicht der katholischen Gemeinde vor Ort wird in der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim gegen Menschenrecht verstoßen.
Ein regelmäßiger Gottesdienst, etwa an Sonntagen und mit mehreren Gefangenen in einem größeren Raum, werde von der Gefängnisleitung nicht erlaubt.
Gefangene erfahren nur zufällig von Seelsorge-Angebot
Das seelsorgerische Angebot könne den Gefangenen zudem nicht persönlich – etwa mit einem Flyer in verschiedenen Sprachen – übermittelt werden, sagte Schütz.
„Nur wenn ein Gefangener zufällig von dem Angebot erfährt und den Wunsch äußert, können wir Seelsorger ihn im Rahmen der allgemeinen Besuchszeit in einer Besucherzelle besuchen. Gerade in der Abschiebehaft, die sehr viel Stress für die Inhaftierten bedeutet, wäre jedoch ein niedrigschwelliges und offenes Angebot unabhängig von Uhrzeiten sehr notwendig.“