Die Vorwürfe gegen den designierten Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer (parteilos) entwickeln sich zur Posse: Nach seinem Sieg im ersten Wahlgang wurde Maurer vorgeworfen, er habe mit einer falschen Berufsbezeichnung die Wähler getäuscht. Hans Kuhnle, der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürgerliste hatte deswegen beim Landratsamt Einspruch gegen die Wahl eingelegt und gefordert, dass die Wahl wiederholt wird. Gegen Maurer wurde überdies anonym Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Pforzheim erstattet.
Zwei Wochen später steht jedoch fest: Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Dies bestätigte Pressesprecher Henrik Blaßies auf Nachfrage unserer Redaktion. Eine Wählertäuschung liege nicht vor, so Blaßies. Dazu müsste man Wähler bewusst über den Inhalt ihrer Stimmabgabe täuschen oder sie dazu bringen, gegen ihren Willen nicht oder ungültig zu wählen.
Auch der Missbrauch von Titeln scheide aus, weil weder die Berufsbezeichnungen Verwaltungswirt noch Verwaltungsfachangestellter, um die es bei dem Fall ging, Amts- oder akademische Titel seien. Die Staatsanwaltschaft habe daher gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer eingeleitet.
Kommunalaufsicht sieht keine Wahlbeeinflussung
Bereits Anfang Juni hatte die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat entschieden, dass keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung vorliegt, weil Maurer im Wahlkampf zunächst angegeben hatte, Verwaltungswirt statt Verwaltungsfachangestellter zu sein. Noch im Wahlkampf hatte er den Fehler korrigiert. Der wesentliche Unterschied ist, dass Verwaltungswirte Beamte sind. Diese Angabe führe jedoch nicht zu einer gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung, teilte Sabine Burkard von der Pressestelle des Landratsamts Anfang Juni mit. „Die Wahl muss nicht wiederholt werden.“
Wie berichtet, hat der 25-jährige Maurer bei der Wahl am 22. Mai auf Anhieb 57 Prozent der Stimmen geholt. Er löst damit Thomas Fritsch (parteilos) ab, der bis 18. August im Amt ist.