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Justiz

Prozess um Schockanrufer vor dem Pforzheimer Schöffengericht wird erneut vertagt

Ein 27-Jähriger aus dem Enzkreis soll als falscher Polizist einer Bande geholfen haben, die mit Schockanrufen abkassiert hat. Es geht um Geld und Gegenstände im Wert von rund 81.000 Euro.

Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon.
Mit Schockanrufen – hier ein Symbolbild – versuchen es Täter immer wieder, an Vermögenswerte vor allem älterer Menschen zu kommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand picture alliance/dpa

Eigentlich wurde mit der Urteilsverkündung gerechnet. Doch der Prozess gegen einen 27-Jährigen, der sich vor dem Amtsgericht Pforzheim wegen bandenmäßigen Betruges verantworten muss, wurde am Donnerstag erneut vertagt. Dem Gericht fehlen noch Details zur exakten Ermittlung des Wertes der Beute.

Der Mann aus dem Enzkreis gestand allerdings seine Tatbeteiligung ein. Seinen Angaben zufolge soll er von den Hintermännern der Schockanruferbande unter Druck gesetzt worden sein, die Tat auszuführen.

84-Jährige räumt ihr Bankschließfach leer

Laut Anklage brachte im Januar 2021 eine Schockanruferbande eine damals 84-jährige Frau aus Pforzheim um Bargeld und Gold im Wert von geschätzten 81.000 Euro. Einer der Telefonbetrüger gab sich gegenüber der Frau als Polizist aus und behauptete, der Inhalt ihres Schließfachs sei durch einen kriminellen Bankmitarbeiter gefährdet.

Mit manipulativer Gesprächsführung brachten sie die Frau dazu, den Inhalt nach Hause zu holen und einem Abholer zu übergeben. Angeblich wären Geld und Wertsachen danach in sicherer Obhut der Polizei. Beim Abholer soll es sich um den Angeklagten gehandelt haben. Der oder die Mittäter konnten bis heute nicht ermittelt werden.

Geschädigte ist nicht mehr in der Lage, vor Gericht auszusagen

Es war bereits der dritte Verhandlungstermin in diesem Fall. Verteidiger Muzaffer Baylan bestand bereits am ersten Prozesstag darauf, dass das Opfer selbst vor Gericht aussagen soll. Die Seniorin wurde zwar noch am Tag der Tat von der Polizei vernommen. Das Polizeiprotokoll dieser Aussagen erachtete der Rechtsanwalt allerdings als ungenügend. Doch die Frau ist mittlerweile ein Pflegefall. Nach ärztlicher Untersuchung wurde sie per Attest erneut für verhandlungsunfähig erklärt.

Der Vorsitzende Richter Philipp Hauenschild erläuterte dem Angeklagten nochmals eindringlich, dass ein mögliches Geständnis sich positiv auf den weiteren Verlauf des Prozesses und eine mögliche Strafe auswirken könnte. Über seinen Anwalt ließ sich der 27-Jährige daraufhin zur Tat ein.

Angeklagter will selbst durch einen Trick zum Täter geworden sein

Er gab an, sich in der Hoffnung auf einen seriösen Job auf eine Stellenanzeige als Logistik-Fahrer beworben zu haben. Als er die telefonische Weisung erhielt, sich vor der 84-Jährigen als Polizist auszugeben, habe er geahnt, dass die Tätigkeit nicht seriös sei.

Angeblich wollte er sich in diesem Moment zurückziehen, sei aber durch Drohungen zum Weitermachen gezwungen worden. Gegenüber dem Gericht zeigte der Mann Reue und bot an, einen Teil der Schadenssumme zu ersetzen.

Staatsanwalt Lars Jaklin zeigte sich davon unbeeindruckt. In seinem Plädoyer forderte er eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten – zuzüglich des vollen Wertersatzes für die Beute.

Diese Wertsumme muss allerdings noch ermittelt werden. Denn über die Art der erbeuteten Goldmünzen herrscht Unklarheit. Dazu soll nun die Geschädigte nochmals von der Polizei befragt werden. Der Prozess wurde unterbrochen und wird am 23. November fortgesetzt. An diesem Tag werden das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil erwartet.

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