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Messerattacke an Bushaltestelle

Versuchter Mord in Mühlacker: Jetzt geht es um die Zurechnungsfähigkeit

Beim jüngsten Verhandlungstag wird deutlich, wie lange sich der blutige Angriff des 28-Jährigen auf das Opfer abzeichnete. Das sagt eine Psychiaterin.

Oberstaatsanwalt Mirko Heim verlässt das Landgericht nach einem Mordprozess.
Oberstaatsanwalt Mirko Heim verlässt das Landgericht nach einem Mordprozess. Foto: Arnd Waidelich

Zuneigung kann man sich mit Geld nicht erkaufen. Das stellte ein 28-jähriger Iraker fest, der Ende 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft eine Frau kennengelernt und vergeblich umworben hatte. Die ein Jahr Jüngere wollte die Geschenke, die er ihr machte, und die Einladungen ins Restaurant nicht mit Freundschaft erwidern, schon gar nicht mit einer Beziehung. Schon im März 2023 schlug der Iraker deshalb in einem Asylbewerberheim in Mühlacker auf die Frau ein.

Eine nahezu tödliche Attacke folgte am Nachmittag des 17. Juni 2023. Für sie muss sich der Mann vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung wirft ihm Oberstaatsanwalt Mirko Heim vor. Mit einem Messer von 25 Zentimeter Klingenlänge habe der Angeklagte an einer Bushaltestelle in Lienzingen auf die Geschädigte mehrfach mit dem Ziel in den Rücken gestochen, sie zu töten.

Der Angeklagte habe erst von seinem Opfer abgelassen und sei geflüchtet, als Passanten an der Bushaltestelle ins Geschehen eingriffen. Die Frau sei schwer verletzt worden und habe im Krankenhaus in Mühlacker notoperiert werden müssen.

Der Tathergang wurde in den ersten beiden Verhandlungstagen vom Opfer selbst und weiteren Zeugen mit detaillierten Aussagen untermauert. Weitere Details lieferten am dritten Verhandlungstag Polizeibeamte, die die Ermittlungen übernommen hatten. Obwohl zeitnah nach der Tat eingetroffen, sei die Geschädigte schon im Krankenhaus gewesen. Zeugen hätten Hinweise gegeben, dass der mutmaßliche Täter das Messer weggeworfen habe und sich höchstwahrscheinlich in einem benachbarten Schrebergartengelände verstecke. Ein Polizeihund habe die Fährte aufgenommen und den mutmaßlichen Täter in einem Verschlag schnell ausfindig gemacht. Er habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

Terror über Social Media dauerte bereits länger an

Die Auswertung der Handys des Angeklagten habe die akute Bedrohungslage erkennen lassen. Nachdem die Frau umgezogen war, habe er versucht, ihren neuen Wohnort ausfindig zu machen. Über Facebook, Whatsapp und Instagram habe der Angeklagte sein Opfer „jeden Tag unzählige Male mit Sprachnachrichten bombardiert“, sagte ein Kriminalkommissar. Die Botschaft sei in Variationen immer die gleiche gewesen: „Bei Gott, ich werde dich abstechen!“

Zum Tatzeitpunkt habe der Angeklagte nur geringfügig unter Drogeneinfluss gestanden. Seine Steuerungsfähigkeit sei nicht beeinträchtigt gewesen. So fasste die Ludwigshafener Psychiaterin Andrea Haarnagel das Ergebnis ihrer Untersuchungen zusammen. Sie sehe keinerlei schwere psychiatrische Beeinträchtigungen.

Frau entging haarscharf dem Tod

Das Ausmaß der Verletzungen der Geschädigten bezeichnete ein Rechtsmediziner als dramatisch. Es habe großen Blutverlust gegeben. Die Stiche in den Rücken seien zwar nicht lebensgefährlich gewesen. Nur ein paar Zentimeter versetzt hätten sie jedoch den Tod bedeuten können. Die Frau leide heute noch an überschießender Narbenbildung an den verheilenden Verletzungen. Fortgesetzt wird der Prozess vor dem Landgericht am 20. Februar um 9 Uhr.

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