Legt man sich ungestraft mit dem Großneffen nackt ins gleiche Bett? Und das gleich mehrfach? Nein, das geht gar nicht. Diese Erfahrung musste am Amtsgericht Pforzheim ein aus Freiberg bei Dresden stammender Angeklagter machen. Er hatte während der sächsischen Sommer- und Herbstferien 2019 seinen damals achtjährigen Großneffen zu Gast in Mühlacker-Lomersheim.
Dabei sei es zu schwerem sexuellem Missbrauch gekommen, so lautete der Tatvorwurf von Staatsanwalt Harald Lustig. Mit dem zur „Sommerfrische“ angereisten Großneffen habe der Angeklagte pornographische Videos angeschaut, habe selbst Hand an den Jungen angelegt, Hand an sich selbst legen lassen, davon Fotos gemacht und diese ins Internet hochgeladen.