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Erstattung nach BGH-Urteil

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen: Meinungen in Pforzheim gehen auseinander

Wer im Lockdown vor verschlossenen Fitnessstudio-Türen stand, hat das Recht auf Erstattung. Das entschied der Bundesgerichtshof. Was sagen Kunden und Studios in Pforzheim dazu?

Für die gesamte Fitnessbranche ist der Jahresauftakt die wichtigste Zeit.
Fitnessstudios müssen ihren Mitgliedern die Beiträge für die Zeit der Corona-Lockdowns zurückzahlen Foto: Oliver Dietze/dpa

Mitglieder eines Fitnessstudios haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge – für die Zeit, in denen die Studios coronabedingt geschlossen hatten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang Mai in einem Musterurteil zugunsten der Sporttreibenden. Geklagt hatte ein Fitnessstudio-Kunde aus Niedersachsen.

Recht auf Erstattung für Zeit der Schließung

„Ich finde das Urteil gerecht. Die Leute sollten ihr Geld zurückbekommen und auch aufgeklärt werden“, sagt Oguzhan Bayirli, Mitglied eines Pforzheimer Sportstudios. Er habe aus den sozialen Medien von dem Urteil erfahren und war selbst von der coronabedingten Studioschließung betroffen.

Allerdings habe er sich schon vor dem BGH-Urteil mit seinem Anbieter geeinigt: Er verzichtet auf die Erstattung und bekommt dafür einen kostenlosen Trainingsmonat.

Zwei von drei Monatsbeiträgen habe man ihm damals ohnehin nicht abgebucht. „Ich gehe vier, fünf Mal in der Woche trainieren“, verrät Bayirli. So sei das Angebot eines kostenlos angehängten Monats optimal für ihn.

Demet Özdemir begrüßt das Urteil: „Ich möchte nichts verschenken und finde es nur fair, wenn man sein Geld zurückbekommt.“ Auch die 28-Jährige trainiert regelmäßig in einem Fitnesscenter in der Pforzheimer City.

Ich finde das Urteil gerecht. Die Leute sollten ihr Geld zurückbekommen.
Oguzhan Bayirli, Mitglied eines Pforzheimer Studios

„Warum sollten Leute Geld bezahlen, für einen Service, den sie nicht kriegen?“ Özdemir kritisiert zudem die fehlende Kommunikation seitens der Studios: „Mitglieder bekommen vieles erst im Austausch untereinander mit. Viele wissen gar nicht, dass sie das Recht auf Erstattung haben.“

Betreiber beklagen teils Verwaltungsaufwand

Die Meinungen von Kunden und Studios zum Urteil gehen auseinander: „Das Gerichtsurteil ist ausschließlich zum Nachteil für die Fitnessbranche“, sagt Sarah Muth, Teamleiterin im Sportstudio „Michael K“, das nach eigenen Angaben circa 2.000 Mitglieder hat.

„Davon haben über 400 ihre Mitgliedschaft über die Corona-Zeit gekündigt“, sagt Muth. „Und gerade jetzt, wo sich die Branche wieder einigermaßen erholt hat, kommt dieses Urteil.“ Der Aufwand belaste die Mitarbeiter in Service und Verwaltung.

Das Sportstudio sei den Mitgliedern mit diversen Angeboten im Zeitraum der Schließung zur Seite gestanden – darunter mit Gutschriften auf die Trainingszeit. „Die Angebote wurden nur teilweise angenommen“, so Muth. „Von Solidarität war nichts mehr zu erkennen, obwohl das jeder in der Krise gebraucht hätte.“

Der große Ansturm sei ausgeblieben: „Bisher hat sich die Resonanz in Grenzen gehalten, wenn man es mit den Beschwerden über die Lockdowns vergleicht.“ Das Studio werde dennoch auf alle Mitglieder eingehen, die ihr Geld zurückfordern.

Nicht alle Pforzheimer Fitnessbetriebe teilen die gleiche Sicht: „Wir begrüßen es, dass wir nach einer langen Wartezeit ein verbindliches Urteil und damit Rechtssicherheit haben“, sagt Gianluca Palmeri, Clubleiter von „Smile X“.

Das Gerichtsurteil ist ausschließlich zum Nachteil für die Fitnessbranche.
Sarah Muth, Teamleiterin im Sportstudio „Michael K“

Zwar gebe es immer Menschen, die sich über die erhobenen Beiträge in der Lockdown-Zeit beschwert hätten, „aber die Mehrheit unserer Mitglieder hat sich gerne für unsere Kompensationsangebote entschieden“, so Palmeri. So wurde unter anderem angeboten, Mitgliedsbeiträge an Personen in systemrelevanten Berufen zu spenden.

Auch bei „Smile X“ blieben die Rückmeldungen wegen der Erstattungen weitestgehend aus. „Wir sind mit unseren Mitgliedern dazu in Kontakt und konnten uns mit nahezu allen auf eine Lösung einigen“, sagt Palmeri. Die Kosten für die Erstattungen seien zu einem Großteil durch die Hilfspakete der Bundesregierung gedeckt. „Für uns ist wichtig, dass unsere Mitglieder jetzt wieder gerne zum Training kommen.“

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