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Großes Interesse an Prozess

Mit Schlagstock auf Opfer eingeschlagen: Angeklagter Pforzheimer räumt Beteiligung ein

Eine Gruppe Jugendlicher aus Pforzheim soll mit einem Schlagstock auf einen 22-Jährigen eingeschlagen haben. Versuchter Totschlag lautet die Anklage. Einer der Angeklagten ließ jetzt eine Erklärung verlesen.

Polizistinnen auf Pferden, Menschen vor Gerichtsgebäude
Zahlreiche Besucher, die überwiegend aus dem Umkreis der Angeklagten-Familie kommen, erhalten keinen Zugang mehr zum Gericht. Foto: Arnd Waidelich

Eine „Abreibung“ hätte es werden sollen, als eine Gruppe jugendlicher Pforzheimer sich am 4. April 2021 in Calw für einen zwei Wochen zurückliegenden Vorfall revanchieren wollte. Bei diesem hatte eines ihrer Mitglieder das Nachsehen gehabt.

Fünf von ihnen sitzen seither in Untersuchungshaft. Sie müssen sich vor der Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe für versuchten Totschlag verantworten. Die Täter waren nämlich mit brutaler Gewalt gegen ihr Opfer vorgegangen.

Es setzte Schläge nicht nur gegen den Körper, sondern auch gegen den Kopf. Dabei kam ein Schlagstock zu Einsatz. Deshalb hätten die Angeklagten den Tod ihres Kontrahenten in Kauf genommen, meinte der Staatsanwalt in seiner Anklage.

Angeklagter räumt Tat ein und will Schadensersatz leisten – Zweifel der Richterin

Über die Schuldfrage wollte ein italienischstämmiger Angeklagter am Mittwoch letzte Zweifel ausräumen. Mit einer von seinem Verteidiger Mathias Bürkle vorgetragenen, persönlichen Erklärung machte er reinen Tisch, was seine Beteiligung anbelangte.

Auf einem Video sei eindeutig zu sehen, dass er mit dem Schlagstock zweimal auf den Körper und einmal auf den Kopf eingeschlagen habe. Das habe er bisher noch nicht so eindeutig eingeräumt und wolle das jetzt nachholen. Er habe sich gegen ständige Bedrohungen seiner Familie wehren wollen. Das habe sich alles in ihm aufgestaut und habe sich in den Schlägen ohne Nachzudenken entladen.

Er wolle sich entschuldigen, so war zu hören, und er hoffe, dass seine Entschuldigung angenommen werde, damit in Zukunft Frieden zwischen den Familien einkehren könne. Er wolle Schadensersatz im Rahmen seiner bescheidenen Verhältnisse leisten. Daran hegte Richterin Diana Schick so ihre Zweifel. Auf die Nachfrage, worin denn dieser Schadensersatz bestehen könne, konnte der Angeklagte nur mit wenig überzeugenden Ausflüchten antworten.

Angeklagter verletzt anderen Häftling in Ravensburger Haftanstalt

Überzeugend fand die Richterin auch den Arbeitsvertrag nicht, der von der Familie organisiert und vorgelegt wurde, um eine günstige Sozialprognose zu erhalten („Weiß der Arbeitgeber, warum Sie in Haft sitzen?“). Einen Persilschein wollte auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht ausstellen. Das bei einem Explorationsgespräch geäußerte „Ich will keine Scheiße mehr bauen“ habe der Angeklagte mit einem Vorfall in der Haftanstalt konterkariert.

Der mit 18 Jahren offensichtlich zu früh Vater Gewordene habe in der Ravensburger Haftanstalt einen anderen Häftling verletzt. Er habe als Anführer mafiöse Denkstrukturen internalisiert, die er hinter einer freundlichen Fassade verstecke. Wegen Entwicklungsverzögerungen solle bei ihm trotzdem noch Jugendstrafrecht angewendet und Bewährung gewährt werden.

Die bisherigen Verhandlungstage hatten großes öffentliches Interesse erregt. Zahlreiche Besucher, die vor allen Dingen aus dem Umkreis der Familie der in Ravensburg und Ulm Einsitzenden kam, erhielten keinen Einlass mehr. Am Mittwoch drängten sich vor dem Amtsgericht erneut die Besucher, die von einer nicht minder großen Anzahl von Polizisten im Auge behalten wurden.

Fortgesetzt wird der Prozess am 4. Februar in Stammheim mit den Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger. Das Urteil soll am 14. Februar gesprochen werden.

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