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Drei Angeklagte vor Gericht

Prozess um versuchten Schwangerschaftsabbruch in Pforzheim: Fällt das Urteil im Januar?

Der Prozess um den versuchten erzwungenen Schwangerschaftsabbruch zieht sich seit Sommer. Im neuen Jahr soll er aber in die entscheidende Phase gehen. Ende Januar könnte das Urteil fallen.

  Landgericht Karlsruhe
Prozess geht weiter: Die Verhandlung um den versuchten erzwungenen Schwangerschaftsabbruch wird nach vier Wochen Pause fortgesetzt. Im Januar könnte der Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe in die entscheidende Phase gehen. Foto: Torsten Ochs

Geiselnahme, versuchter Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung: Das wird einem 24-jährigen Pforzheimer und seinem anderthalb Jahre älteren Bruder vorgeworfen.

Seit Ende August müssen sich die beiden Männer, die aus dem Irak stammen, dafür vor der Großen Auswärtigen Strafkammer des Karlsruher Landgerichts verantworten. Eine Bekannte der beiden steht wegen Beihilfe vor Gericht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die beiden Männer am 14. Januar 2022 mit dem Opfer, einer 20-jährigen Pforzheimerin, auf einen Feldweg bei Eutingen gefahren. Die Frau war in der elften Woche schwanger. Von wem – das ist auch nach sieben Verhandlungstagen nicht ganz klar.

Sicher ist, dass die Frau mit dem älteren Bruder eine kurze Liebesbeziehung hatte und auch an dem Tatabend verabredet war. Beide waren mit dem Auto unterwegs, holten den jüngeren Bruder ab und fuhren auf den Feldweg.

Hier zwangen die beiden Männer die Schwangere, Tabletten zu schlucken und flößten ihr zwei Liter Wasser ein. Die Frau wehrte sich. Die Männer schlugen ihr gegen den Kopf, beleidigten sie, boxten gegen ihren Bauch und drohten, dass man sie und ihr Kind umbringe, falls sie es zur Welt bringe.

Das Motiv ist vermutlich die vermeintlich befleckte Familienehre. Die Brüder riefen eine 31-jährige Bekannte an. Sie kam und redete auf die 20-Jährige ein, doch die Schwangerschaft abzubrechen.

Familienclan verfolgt Verhandlung von den Zuschauerplätzen aus

Nachdem die Schwangere die Tabletten genommen hatte, fuhren die Männer sie nach Hause und sollen sie in ihrer eigenen Wohnung über Stunden festgehalten haben, sagte ihr Stiefvater vor Gericht aus.

Die junge Frau soll bedroht worden sein und habe Angst vor den beiden Brüdern und dem stadtbekannten Familienclan, der die Verhandlung von den Zuschauerplätzen aus verfolgt. Danach ging das Opfer ins Krankenhaus und ließ sich stationär behandeln. Monate später brachte die junge Frau ihr Kind auf die Welt.

Opfer sagt stundenlang vor Gericht aus

Der Prozess zieht sich seit August. Aus mehreren Gründen: Unter anderem wurde die Dolmetscherin der Mitangeklagten ausgetauscht, weil sie nicht alles übersetzt haben soll und die Chemie nicht stimmte.

Deshalb musste die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Stefanie Vogt, ihre Fragen an das Opfer wiederholen. An den ersten beiden Verhandlungstagen hatte die 20-Jährige in einer stundenlangen Befragung geschildert, was aus ihrer Sicht an dem Tatabend passiert war.

Verteidiger beantragen Abbruch des Prozesses

Dann hatten die vier Verteidiger der beiden Angeklagten den Abbruch des Prozesses beantragt. Der Grund: Rechtsanwältin Vogt soll ohne Antrag Einsicht in die Akten genommen haben, die Aussagen der 20-Jährigen seien daher nicht verwertbar.

Staatsanwältin Nadja Becker konterte, die Nebenklage habe Recht auf Akteneinsicht und Vogt versicherte, ihre Mandantin habe vom Inhalt der Akten nichts erfahren. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Stefan Bien entschied, dass die Zeugen weiter befragt werden durften.

Die Verteidiger beantragten auch, dass die Haftbefehle gegen die beiden jungen Männer, die seit Ende Januar 2022 in Untersuchungshaft saßen, aufgehoben werden.

Die Aussage der 20-Jährigen habe den Vorwurf der Geiselnahme entkräftet. Auch die Todesdrohung sei ihrer Meinung nach nicht ausgesprochen worden. Dem widersprachen Staatsanwältin Nadja Becker und Rechtsanwältin Vogt.

Fällt am 26. Januar das Urteil?

Wie geht es mit dem Prozess weiter? Am 5. Januar sollen Unterlagen verlesen und ein Polizeibeamter vernommen werden, teilt der Sprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft, Henrik Blaßies, auf Nachfrage mit. Denkbar sei, dass am 26. Januar die Plädoyers gehalten werden und im Anschluss das Urteil fällt.

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