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Eilantrag der Abtreibungsgegner

Teilerfolg für Stadt Pforzheim

Auf eine Verfügung der Stadt Pforzheim gegen die Mahnwache der Abtreibungsgegner vor Pro Familia haben diese mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe reagiert. Aber was besagt dieser Schritt?

„40 Days For Life“
Mahnwache: Schräg gegenüber von Pro Familia stehen seit vergangenem Mittwoch die Aktivisten von „40 Days For Life“. Näher dürfen sie der Beratungsstelle aber nicht kommen. Foto: Claudia Kraus

Die Stadt Pforzheim konnte auch mit einem erneuten Vorstoß nicht verhindern, dass die Abtreibungsgegner der Bewegung „40 Days For Life“ seit vergangenem Mittwoch wieder mit Plakaten und durch fortwährendes Beten gegenüber der Beratungsstelle Pro Familia auf sich aufmerksam machen. Mutmaßlich dürfen sie dort bis 6. November stehen, dann endet ihre 40-tägige Mahnwache offiziell.

Stadt versucht es mit einer Verfügung

In letzter Minute hatte die Stadt die Versammlung zu verhindern versucht. Sie erließ am Dienstag, also einen Tag vor Start der Aktion, eine entsprechende Verfügung. Initiatorin Pavica Vojnovic und ihr Anwalt Tomislav Čunović reagierten postwendend. Noch am selben Tag reichten sie beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Eilantrag ein, dem am Donnerstag stattgegeben wurde. Per E-Mail informierte Čunović diese Redaktion am Freitag darüber.

Der Anwalt und seine Mandantin mögen den Gerichtsbeschluss, der im übrigen noch nicht rechtskräftig ist, als Erfolg verbuchen. Er lässt aber auch eine andere Interpretation zu, wie den Ausführungen von Hans Hilgers zu entnehmen ist. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erklärt auf Anfrage, das Gericht habe dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Formal könnten beide Seiten darin einen Teilerfolg sehen.

Vorgabe sind 17 Meter Entfernung

Der Beschluss besagt, dass die Abtreibungsgegner ihre Versammlung auf der gegenüberliegenden Seite abhalten dürfen. Er zementiert aber auch, dass sie dort bleiben und die 17 Meter Entfernung zur Beratungsstelle von Pro Familia einhalten müssen.

Ungeachtet dieses Vorgangs ist derzeit eine Beschwerde der Stadt Pforzheim gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von Ende August anhängig. Dieses hatte in zweiter Instanz städtische Auflagen gegen die Mahnwachen-Teilnehmer für rechtswidrig erklärt.

Stadt muss Beschwerde bis Ende Oktober begründen

Bei der Begründung spielte unter anderem die Entfernung eine Rolle: Direkt vor der Eingangstür von Pro Familia dürfen die Abtreibungsgegner nicht stehen und sie dürfen Schwangeren oder anderen Ratsuchenden auch nicht so nahe kommen, dass sie diese in eine „unausweichliche Situation“ bringen. Im Kreuzungsbereich der Parkstraße/Altstätter Kirchenweg, wo die Aktivisten jetzt stehen, sieht das Gericht hingegen keine Gefahr, dass sich Betroffene von ihnen „direkt und unmittelbar angesprochen sehen müssten“.

Die Stadt Pforzheim würde die „40 Days“-Bewegung am liebsten komplett aus dem Umfeld von Pro Familia verbannen. Sie hat nun einen knappen Monat Zeit, um die Beschwerde vor Gericht zu begründen. Parallel dazu läuft beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein Antrag auf Revision. Bis mit einem Ergebnis in dieser Sache zu rechnen sei, könnte es Frühjahr werden, schätzt Hilgers.

Warum die Stadt nun nicht einfach abwartet, erklärt eine Sprecherin damit, dass man jede Möglichkeit nutzen werde, um die Privatsphäre der Frauen und deren Persönlichkeitsrechte zu schützen, auch wenn die Siegeschancen schlecht seien. SPD-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast hatte sich kürzlich auf die Bundesfamilienministerin berufen, die eine Regelung im Zusammenhang mit derartigen „Gehwegbelästigungen“ noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt habe.

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