Von Christiane Viehweg
Nach nunmehr sieben Verhandlungstagen vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe scheint sich der Prozess allmählich dem Ende zuzuneigen. Wie berichtet, hat ein 25 Jahre alter Mann aus Syrien in den Nächten des 26. November und des 1., 2. und 3. Dezember vergangenen Jahres 15 Autos in Pforzheim und drei Enzkreisgemeinden in Brand gesetzt. Teils hochpreisige Fahrzeuge, aber auch unauffällige Kleinwagen.
Insgesamt war ein Gesamtschaden, auch an Gebäuden und an in der Nähe abgestellten Wagen, von vermutlich mehr als einer halben Million entstanden. Allein bei den angezündeten Wagen dürfte ein Schaden von 370.000 Euro entstanden sein, so der Sachverständige.
Auf Fotos von Überwachungskameras in S-Bahnen, deren Haltestellen in der Nähe der Tatorte lagen, war ein Mann zu sehen, der laut Gutachten mit einiger Wahrscheinlichkeit der Angeklagte sein dürfte. Abgebildete Kleidung fand sich zum Teil in der Wohnung des Mannes, teilweise im nahe gelegenen Altkleidercontainer.
Gefundenes Handy gehört der Mutter des Angeklagten
Bei der Verhandlung unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich ging es am Montag unter anderem darum, wer das Handy gefunden hatte, mit dem der Angeklagte in jenen Nächten unterwegs gewesen war, dessen GPS-Daten ihn bei den Brandstellen orteten. Das Handy gehört der Mutter des Angeklagten, mit der er in derselben Wohnung lebt.
Außerdem ging es darum, ob die Polizei berechtigt war, aus dem Altkleidercontainer Kleidung zu beschlagnahmen und untersuchen zu lassen. Bei der Untersuchung wurde eindeutig die DNA des Beschuldigten festgestellt. Wie der Zeuge vom Deutschen Roten Kreuz aussagte, hatte seine Organisation den Container angemietet und die Mitarbeiter durften daher entscheiden, ob Polizeibeamte, auch ohne Durchsuchungsbefehl, Kleidung entnehmen durften.
Ferner wurde die Zeit überprüft, in der der Verdächtige die Bahnen betreten hatte. Veranschaulicht wurden die Zeiten durch Videos. In früheren Verhandlungen waren nur Fotos gezeigt worden. Aber: War es Sommerzeit oder „Normalzeit“, also Winterzeit gewesen, was die Kameras anzeigten? Wie sich herausstellte, war es die „Echtzeit“ gewesen, die auch mit den Meldungen der Brände übereinstimmte.
Die Verhandlung wird am 26. Oktober um 9 Uhr fortgesetzt. Ob in Karlsruhe oder Pforzheim steht noch nicht fest.