Urteil in Sachen Pyrotechnik und Sanktionen: Der BGH spielt den Ball zurück
Der DFB darf weiterhin Geldstrafen verhängen, wenn Anhänger Spiele stören. Das hat der BGH in Karlsruhe entschieden. Damit bleibt der Ball dort liegen, wo er hingehört.
Der DFB darf weiterhin Geldstrafen verhängen, wenn Anhänger Spiele stören. Das hat der BGH in Karlsruhe entschieden. Damit bleibt der Ball dort liegen, wo er hingehört.