Skip to main content

Antrag abgelehnt

Landgericht Karlsruhe sieht Kapitel Martin Müller beim KSC als beendet an

Das Landgericht Karlsruhe hat zur Mitgliederversammlung vom 29. Februar geurteilt. Es lehnte den Antrag eines KSC-Mitglieds auf einstweilige Verfügung ab.

Die Mitgliederversammlung beim KSC vom 29. Februar mit der Abwahl des Vizepräsidenten Martin Müller beschäftigte das Landgericht Karlsruhe.
Die Mitgliederversammlung beim KSC vom 29. Februar mit der Abwahl des Vizepräsidenten Martin Müller beschäftigte das Landgericht Karlsruhe. Foto: BNN

Das Kapitel Martin Müller als Vizepräsident des Karlsruher SC scheint seit Freitag zugeschlagen. Die 21. Zivilkammer am Landgericht Karlsruhe erkannte im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung vom 29. Februar, bei der Müller abgewählt wurde, weder Formfehler noch Kompetenzüberschreitungen des KSC-Mitgliederrats und wies einen darauf abhebenden Antrag des KSC-Mitglieds Peter Joas auf einstweilige Verfügung ab.

Damit bleibt es dabei: Der Fußball-Zweitligist wird in den kommenden Wochen seine Mitglieder zu einer weiteren außerordentlichen Versammlung voraussichtlich für Juni einladen, bei der sie dann einen neuen Vize-Präsidenten zu wählen haben werden. KSC-Geschäftsführer Michael Becker, der bei der Urteilsbegründung im Gerichtssaal anwesend war, wollte den Ausgang nicht kommentieren. Man habe abzuwarten, wie die Gegenseite mit dem Urteil umgehen wird.

Fast genau ein Jahr nach der Trennung vom Sportgeschäftsführer Oliver Kreuzer, die zu den Verwerfungen auf der Entscheidungsebene geführt und schließlich in der Führungskrise gemündet hatte, sind die Verhältnisse damit anscheinend geklärt: Die von knapp 61 Prozent der Mitglieder befürworteten Abwahl Müllers behält ihre Gültigkeit.

Allerdings könnte Joas binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht als nächsthöhere Instanz einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. In einer ersten Reaktion sagte er unserer Redaktion, dass er das ergangene Urteil über das Wochenende „sacken lassen“ und dann entscheiden wolle, ob er „im Sinne des KSC“ die nächsthöhere Instanz anruft. „Vor Gericht und auf hoher See“, meinte er zum Ausgang am Landgericht. Die Kosten des Rechtsstreits muss Joas tragen.

Mit Kreuzer steht der KSC derweil weiter in Gesprächen, um zu einer Auflösung des noch bis 30. Juni 2025 bestehenden Vertragsverhältnisses zu gelangen. Glücken die gütlichen Versuche nicht, geht der Streit im Juni vor dem Landgericht weiter.

Abwahl von Martin Müller: Kritik an Mitgliederversammlung des KSC

Joas hatte das Zustandekommen, Form und Umsetzung der Mitgliederversammlung vom 29. Februar als nicht rechtmäßig beanstandet.

Martin Müller erlebte einen anstrengenden Abwahlabend, dessen Ablauf ein Mitglied als „Tribunal“ bezeichnete.
Martin Müller erlebte einen anstrengenden Abwahlabend, dessen Ablauf ein Mitglied als „Tribunal“ bezeichnete. Foto: Uli Deck/GES

Bei einer mündlichen Verhandlung am 26. März hatte die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Christina Walter schon in ihrer Bewertung erkennen lassen, dass sie die Rechtsauffassung des Antragstellers in den meisten Punkten nicht teilt.

„Ablauf und Beschlussfassung“ stießen bei ihr auf keine Bedenken, wiederholte Walter in ihrer Urteilsbegründung am Freitag.

Müller war Ende Februar von 1.640 der 2.695 mitstimmenden KSC-Mitglieder nach zweieinhalbstündiger Aussprache aus dem Amt gewählt worden. „Aus wichtigem Grund“, wie im Antrag stand.

nach oben Zurück zum Seitenanfang