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Fragen der Kompetenz

Wer beim KSC am Ende einen Trainer kickt oder hält

Wenn Michael Becker einen Grünpfleger für das Trainingsgelände einstellen oder einen Kopierer für 2.000 Euro anschaffen möchte, muss er dafür niemanden fragen. Nur unterschreiben. Wenn Oliver Kreuzer einen Stürmer innerhalb des Budgets für den Karlsruher SC zu verpflichten gedenkt: kein Problem. Bis zu einer gewissen Summe verfügen die Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten über Bewegungsfreiheit.

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KSC-Praesident Ingo Wellenreuther mit den Geschäftsführern Oliver Kreuzer und Michael Becker. Foto: GES Foto: None

Wenn Michael Becker einen Grünpfleger für das Trainingsgelände einstellen oder einen Kopierer für 2.000 Euro anschaffen möchte, muss er dafür niemanden fragen. Nur unterschreiben. Wenn Oliver Kreuzer einen Stürmer innerhalb des Budgets für den Karlsruher SC zu verpflichten gedenkt: kein Problem. Bis zu einer gewissen Summe verfügen die Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten über Bewegungsfreiheit. Laut Kreuzer decke diese „praktisch 90 Prozent unserer Verträge“ ab.

Wer aber entscheidet eigentlich nach der neuen Organisation des Profifußballs beim KSC mit letzter Konsequenz, ob ein Trainer bleibt, ob er gehen muss oder – wenn selbiges geklärt wurde, wie vor Wochen bei Alois Schwartz –, ob ein neuer Fußballlehrer angestellt wird?

Wichtige Entscheidungen nie ohne den Beirat

In der „neuen Welt“ des KSC, wie sie sich durch die Ausgliederung der Profiabteilung ergab, sind bekanntlich nicht mehr Präsidium und Verwaltungsrat des eingetragenen Vereins maßgebend. Es ist der fünfköpfige Beirat als neues Organ, dem das von Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze repräsentierte Vereinspräsidium und die Verwaltungsräte Michael Steidl und Michael H. Hock angehören.

Der Beirat, der durch das Hinzukommen von Anteilseignern auf bis zu neun Mitglieder anwachsen könnte, setzt die Geschäftsführung ein. Diese übernimmt im Gesamtkonstrukt der GmbH & Co KGaA eine GmbH. Der darin für den Sport zuständige Kreuzer und der für den kaufmännischen Bereich bestellte Becker müssen sich „an Gesetz, den Gesellschaftsvertrag und an die vom Beirat verabschiedete Geschäftsordnung“ halten, die laut Wellenreuther auch vorsieht, „möglicherweise im einen oder anderen Fall auch mal Beschlüsse oder Weisungen des Beirats auszuführen“.

Jeder Geschäftsführer leitet zwar sein Ressort. Daneben gibt es aber „wichtige Geschäfte, die zustimmungspflichtig sind“.

Die Geschäftsordnung führe eine Reihe von „abstrakt formulierten Geschäften“ an, welche die Zustimmung des Beirats festschreibt, sagt Wellenreuther. Um nicht alltägliche Geschäftsvorgänge geht es da, ein Trainerwechsel zählt dazu. Oder, Beispiel aus Beckers Bereich, der Aktienverkauf samt vorangeschalteter Bewertung: Der Geschäftsführer beurteilt die Ergebnisse des Unternehmens Deloitte, schlägt dem Beirat aus seinen Erkenntnissen ein Vorgehen vor, dem jener dann zustimmen muss. Der neunköpfige Aufsichtsrat, vom Karlsruher IHK-Präsidenten Wolfgang Grenke angeführt, muss genehmigen.

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Für Kreuzer sind Aufträge "untypisch im Fußball"

Zurück zur Praxis, zurück zum Beispiel der sportlichen Seite: Der Beirat erwartet dort von Kreuzer einen „verantwortungsvollen, durchdachten, schlüssigen Vorschlag“ (Wellenreuther), sobald außerordentliche Bewertungen bei den regelmäßigen montäglichen Zusammenkünften aufgerufen sind. Im Falle von Schwartz hatte Kreuzer auf dem Weg zur ausgebreiteten „Expertise“ nicht gut ausgesehen, weil er sie in der Öffentlichkeit binnen weniger Stunden ins Gegenteil veränderte. Zwischenzeitlich hatte er Stimmen aus der Mannschaft gehört, welche die Dringlichkeit einer Trennung nahelegten.

Der Beirat, von dem der frühere KSC-Profi Edgar Schmitt gerade öffentlich beklagte, dass er „ohne sportliche Kompetenz“ besetzt sei, war Kreuzers letztlichen Vorschlag gefolgt. Den „Auftrag“ zu einer Nachfolgersuche habe er Kreuzer „nicht erteilt“, betonte Wellenreuther. Nach Kreuzers Selbstverständnis ist eine „Auftragserteilung sowieso untypisch im Fußball“. Was zu erkennen gibt, dass Wahrnehmungen der Kompetenzen nicht nur buchstabiert verstanden werden.

Ich war immer Teamplayer, Michael Becker ist es auch.
Oliver Kreuzer, KSC-Sportdirektor

Ab und an laufe man „formalistischen Beschreibungen“ hinterher, findet Kreuzer, „aber in der Regel wird es ganz anders gelebt“. In der Geschäftsführung gebe es „keine Machtkämpfe. Ich war immer Teamplayer, Michael Becker ist es auch“.

Das Thema, wer was ansagt, bleibt ja in der Trainerfrage aktuell. Der vormalige zweite Schwartz-Assistent Christian Eichner hat nunmehr vier Spiele verantwortet, das Ausscheiden im DFB-Pokal nach Elfmeterschießen beim 1. FC Saarbrücken sowie vier Punkte aus den Ligaspielen gegen den Hamburger SV (0:2), VfL Osnabrück (1:1) und SV Sandhausen (2:0) sind mit dem Namen des angehenden Fußballlehrers verknüpft. Sowohl Kreuzer als auch Wellenreuther betonen, dass er Cheftrainer bleibt.

"Ein Veto bringt nichts"

Was nun aber, würde es in einiger Zeit zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen? Was, wenn die sportliche Bewertung Kreuzers anders ausfällt als die Wahrnehmung im Beirat, der die Großwetterlage um den KSC im Kontext des Stadionneubaus und Aktienverkaufs nach allen Richtungen zu beurteilen hat und der hochgradig produktabhängig ist? Was also, wenn eine Mehrheit um Geldgeber Pilarsky darin schneller nervös würde als Kreuzer das für geboten hält?

Der Beirat hätte ein Vetorecht.
Oliver Kreuzer, KSC-Sportdirektor

Kreuzer spielt den Gedanken durch: „Der Beirat hätte ein Vetorecht. Wenn ich aber gerne diesen oder jenen Trainer hätte, bringt ein Veto nichts. Michael Becker und ich unterschreiben den Vertrag. Wenn man das nicht möchte, müsste man mich freistellen oder als Geschäftsführer abberufen.“

An einen solchen, nach außen sichtbaren Punkt dürfte das Miteinander dann aber nie gelangen. Am Ende geht es um Geschlossenheit. Wie`s drinnen aussieht, geht die etwas an, die draußen fürs Resultat bewertet werden.

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