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Prozess am Karlsruher Landgericht

Urteil gefallen: dm-Erpresser muss sieben Jahre hinter Gitter

Ein 53-Jähriger, der von der Drogeriemarktkette dm mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst hat, soll für sieben Jahre hinter Gitter.

Der 53-jährige Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Erpressung der Drogeriemarktkette dm im September 2019 wartet in einem Sitzungssaal des Landgerichts auf den Prozessbeginn.
Im Prozess um den dm-Erpresser ist das Urteil gefallen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Ein 53-Jähriger erpresste vom Drogeriemarkt dm rund eine halbe Million Euro in der Kryptowährung Bitcoin. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, zündete er in einer Filiale einen Sprengsatz. Nun wurde das Urteil gegen den dm-Erpresser gefällt: Er soll für sieben Jahre hinter Gitter.

Das Karlsruher Landgericht verurteilte ihn am Freitag unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Außerdem soll er rund eine halbe Million Euro an das Unternehmen zahlen.

In einer Freiburger Filiale Sprengsatz gezündet

Der zuletzt in Konstanz und in der Schweiz lebende Deutsche hatte von der Drogeriemarktkette im September 2019 umgerechnet rund eine halbe Million Euro erpresst. Außerdem hatte er – um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen – in einer Freiburger dm-Filiale beim Katzenfutter einen Sprengsatz gezündet. Es entstand ein Schaden von 20.000 Euro. Verletzt wurde niemand.

Das Motiv des Erpressers: Er habe nach wiederholtem Burnout als Pfleger nicht mehr arbeiten und sich bis zur Rente ein Auskommen sichern wollen. Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt. Der Verteidiger hatte auf ein „mildes Urteil“ plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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