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Fragen & Antworten

E-Tretroller: Was rollt da jetzt auf uns zu?

Immerhin 66 Prozent der Deutschen zwischen 16 und 64 Jahren sind laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom der Meinung, dass E-Scooter eine gute Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr sind. Also kaufen, aufladen und losdüsen? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn es gibt einige Regeln zu beachten.

E-Tretroller
E-Tretroller in Hannover. Foto: Christophe Gateau

Sie haben zwei Mini-Räder, eine Stange und eine Batterie. Klingt zunächst ziemlich unspektakulär. Doch kein Produkt wird derzeit so sehr gehypt wie die Elektro-Tretroller.

Wo darf man mit den E-Tretrollern fahren?

Die sogenannten E-Scooter müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine „helltönende Glocke“ haben. Fahren sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung auf Radwegen – wo es keine gibt aber auch auf der Straße. Gehwege sind jedoch tabu, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Losdüsen können die kleinen Flitzer aber wohl frühestens nächsten Monat. Nach der generellen Zulassung müssen die Hersteller für ihre Modelle noch Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) beantragen, Käufer und Vermieter brauchen außerdem Haftpflichtversicherungen. Daher rechnet auch die Stadt Karlsruhe damit, dass die ersten Roller-Verleiher erst in einigen Wochen an den Start gehen.

Was passiert mit Geräten, die den Anforderungen der Bundesregierung nicht entsprechen?

Obwohl das Fahren mit E-Tretrollern auf deutschen Straßen bislang nicht erlaubt war, verkauften Onlineshops und stationäre Händler bereits einige Modelle. Beim Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge schätzt man daher, dass hierzulande bereits rund 50 000 E-Scooter unterwegs sind. „Mit aktuell schnell steigender Tendenz aufgrund des Abverkaufs von Billig-Geräten“, erklärt Verbandschef Lars Zemke. Er vermutet, dass 95 bis 98 Prozent dieser E-Scooter keine Betriebsgenehmigung erhalten werden. Die könnten laut Zemke bald Elektroschrott sein – „wenn man sich nicht strafbar machen oder sich auf die reine Nutzung auf gesichertem Privatgelände beschränken möchte“.

Gibt es keine Chance, diese E-Tretroller nachzurüsten?

„Nur ein ganz kleiner Teil wird vom Hersteller zurückgenommen oder nachträglich mit einer ABE ausgestattet“, meint Zemke. Eine Einzelbetriebserlaubnis, die direkt vom Besitzer beim TÜV beantragt werden könnte, wird nach Ansicht des Verbands nicht möglich sein. „Das wäre zu teuer, beziehungsweise müssten dafür einige Voraussetzungen vorab vom Hersteller erfüllt werden“, erklärt der Experte. Etwa eine zweite Bremse, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und Lichttechnik. „Sitzt aber wie in den meisten Fällen der Hersteller in China, wird es sehr schwierig!“

Wird es wirklich einen Ansturm geben?

Unklar. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist es bislang eher ruhig geblieben. Lediglich ein paar allgemeine Anfragen habe es gegeben, wie ein Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung sagt. „Wenn der E-Tretroller im stationären Handel gekauft wurde, besteht grundsätzlich kein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt er. Anders sehe es bei Käufen im Internet aus. Es gebe hierzulande allerdings auch einige stationäre Händler, die durchaus sehr kulant seien. Potenziellen Käufern rät Zemke zu Geduld. Mitte Juli kämen wohl mehrere E-Roller mit ABE auf den Markt. Und ohne ABE besäßen diese keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).

Was sollten Kunden beim Kauf beachten?

Laut Zemke sind drei Merkmale besonders wichtig: Die „EG Konformitätserklärung 2017/2018 CE” des Herstellers. Eine Datenbestätigung für das erworbene Fahrzeug inklusive FIN (ähnlich einem Fahrzeugschein). Und eine Karte für die Anmeldung zur Versicherung. Kunden erhalten dann etwa bei der HUK-Coburg die Versicherungsplakette, welche direkt auf das Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist.

Welche Strafen drohen Fahrern bei Verstößen?

Die Verordnung sieht für Verstöße Bußgelder von bis zu 70 Euro vor. Dieser Betrag wird laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat fällig, wenn man mit einem E-Scooter ohne ABE erwischt wird. Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf „nicht zulässigen Verkehrsflächen“ unterwegs ist oder verbotenerweise nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen – mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Wer ohne Betriebserlaubnis oder Versicherungsschutz einen Unfall baut, riskiert Zemke zufolge auch eine Strafanzeige samt saftiger Bußgelder und möglicherweise Schadensersatzforderungen. „Vielen ist bislang gar nicht bewusst, mit welcher rechtlichen Bombe sie rumfahren.“

Was kostet die Versicherung?

Die HUK-Coburg etwa bietet eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung für E-Scooter an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/20 (März 2019 bis Februar 2020) den Angaben zufolge 29 Euro, ab 23 Jahren 19 Euro. Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall beziehungsweise bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die Teilkasko liegt für Fahrer bis 23 bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro. Der HUK-Versicherungsschutz bestehe innerhalb der geografischen Grenzen Europas, heißt es. Allerdings sollte man sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Urlaubsland E-Scooter überhaupt erlaubt sind. Bei der DEVK zahlen Fahrer ab 23 von Juni bis zum Ende des Versicherungsjahres einmalig 38,40 Euro für den Haftpflichtschutz. Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren 60 Euro und Fahrer bis 17 Jahre 75,99 Euro.

Plant die Polizei Schwerpunktkontrollen?

Zum Start der Elektro-Tretroller wird es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vorerst keine zusätzlichen gesonderten Kontrollen geben. Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen kommen, müsse man umdenken. Ähnlich äußert sich auch die Karlsruher Polizei. „Wenn zehn Roller in der Stadt rumfahren, macht eine Sonderkontrolle wenig Sinn“, meint ein Sprecher. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten würde – wie bei anderen Fahrzeugen im Straßenverkehr auch – aber kontrolliert werden. „Das heißt allerdings nicht, dass jeder gleich angehalten wird.“

Dürfen E-Scooter in Bus und Bahn mitgenommen werden?

Die Verkehrsverbünde im Südwesten feilen an Mitnahmeregelungen. In ICEs und Intercitys sollen die zusammenklappbaren Zweiräder laut Bahn an Bord dürfen. Anders sieht es beim Fernbusunternehmen Flixbus aus. E-Tretroller würden momentan wie E-Bikes behandelt und können somit nicht mitgenommen werden, sagt ein Sprecher. Eine Änderung werde jedoch geprüft.

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