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Diskussion um Zuständigkeit

Albtalradweg zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb benötigt eine Sanierung

Der Albtalradweg zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb ist in einem schlechten Zustand: Bevor Abhilfe geleistet werden kann, muss geklärt werden, wer zuständig ist. Da dazu aber noch etliche Gespräche geführt werden müssen, wird es in diesem Sommer wohl noch nichts mit der Sanierung werden.

Holprige Strecke: Der Albtalradweg zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb ist teilweise in einem schlechten Zustand.
Holprige Strecke: Der Albtalradweg zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb ist teilweise in einem schlechten Zustand. Foto: Graeff-Rau

Von Birgit Graeff-Rau

Radfahren liegt seit Jahren im Trend. Im Laufe des Sommers werden sicher noch mehr Menschen aufs Fahrrad steigen, wenn viele Menschen ihren Urlaub zu Hause verbringen und Ausflüge in die Region unternehmen.

Albtalradweg benötigt eine Sanierung

Eine viel frequentierte Strecke ist der Albtalradweg zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb, der parallel zur Landesstraße 564, der Albtalstraße, führt. Er ist durchgehend asphaltiert und weist moderate Steigungen auf. Allerdings ist der Weg in die Jahre gekommen, und hat vor allem auf dem Streckenabschnitt auf Höhe Fischweier ziemlich viele Schlaglöcher.

Mountainbiker mag dies kaum stören, wer allerdings mit einem Stadtfahrrad oder Rennrad mit schmalen Reifen unterwegs ist, hat auf diesem Abschnitt schon so seine Schwierigkeiten. Zudem ist der Radweg im Lauf der Jahre immer schmäler geworden, da die Seite am Wald entlang stark zugewachsen ist. Vor allem im Begegnungsverkehr heißt es da aufpassen.

„Das Problem ist uns bekannt, wir arbeiten aktuell an einer Lösung“, sagt Clara Reuß, stellvertretende Pressesprecherin beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Weg sei in den 1960er Jahren von der Forstverwaltung als Asphaltweg angelegt worden. „Bezahlt hat das seinerzeit die Straßenbauverwaltung, da man es als gute und vor allem sichere Möglichkeit bewertete, die Radfahrer von der viel befahrenen Landstraße auf einen Radweg umzulenken. Das Problem jetzt ist, dass man damals keine vertragliche Regelung für die Unterhaltung des Weges getroffen hat“, erklärt Reuß. Grundsätzlich liege diese bei den Grundstückseignern. Dies sind die Gemeinden Waldbronn, Karlsbad und Marxzell sowie die Staatsforstverwaltung Forst Baden-Württemberg.

Neuer Vertrag soll die Zuständigkeiten bei der Unterhaltung regeln

Aktuell arbeite das Regierungspräsidium Karlsruhe an einem Vertragsentwurf, der die künftigen Zuständigkeiten rechtssicher regelt. „Ende Juni ist ein Treffen mit Forst BW geplant, um den Entwurf zu besprechen, etwaige Änderungen vorzunehmen und anschließend damit auf die Gemeinden zuzugehen“, informiert Reuß. Schon jetzt gebe es von Seiten des Regierungspräsidiums die Absicht, dass von dort die Kosten für die Erstsanierung übernommen werden, die weiteren Unterhaltungskosten von den Gemeinden und Forst BW getragen werden sollen.

Dazu will das Regierungspräsidium den Gemeinden einmalig einen Zuschuss zur Wegeunterhaltung zahlen. „In welcher Höhe dieser Zuschuss sein wird, ist momentan noch nicht bekannt“, so die Pressesprecherin. Die Verkehrssicherung wird auch künftig bei den Grundstückseigentümern liegen. „Von Seiten des Regierungspräsidiums wird alles getan, damit wir eine vertragliche Einigung erzielen und der Radweg dauerhaft in einen guten Zustand versetzt wird“, sagt Clara Reuß.

Da dazu aber noch etliche Gespräche geführt werden müssen, wird es in diesem Sommer wohl noch nichts mit der Sanierung werden, räumt sie ein. Mit dem Thema Sanierung des Albtalradweges hatte sich vor wenigen Wochen die Fraktion Marxzell plus an die Landtagsabgeordnete der Grünen, Barbara Säbel gewandt.

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