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Stichtag ist der 15. März

Impfpflicht naht: Was droht Ungeimpften in Pflegeheimen und Krankenhäusern rund um Ettlingen?

Ab 15. März gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das bedeutet aber nicht, dass ungeimpfte Angestellte dann sofort keinen Fuß mehr in die Einrichtung setzen dürfen.

Eine Person wird im Impfzentrum Tegel von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung über einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege. +++ dpa-Bildfunk +++
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt auch bei Betreibern und Beschäftigten von Pflegeheimen im Land weiter für Verunsicherung. Foto: Fabian Sommer picture alliance/dpa

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