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Informationsveranstaltung des Landes

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land richtet sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht rückt näher. Es herrscht aber vor dem Stichtag 15. März vor allem in den Pflegeheimen im Land Verunsicherung über die Umsetzung. Mit einer digitalen Infoveranstaltung will das Land dieser Verunsicherung entgegen wirken.

Eine Person wird im Impfzentrum Tegel von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung über einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege. +++ dpa-Bildfunk +++
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt auch bei Betreibern und Beschäftigten von Pflegeheimen für Verunsicherung. Das Land will mit Informationen gegensteuern. Foto: Fabian Sommer picture alliance/dpa

Das Informationsbedürfnis ist weiterhin erheblich. In der Spitze schalteten sich am Donnerstagnachmittag rund 1.500 Personen zu einer digital übertragenen Informationsveranstaltung des Sozialministeriums zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu.

Eine stattliche Phalanx von Vertretern des Sozialministeriums und des Landesgesundheitsamts, angeführt von Uwe Lahl als Amtsleiter Pandemiemanagement des Sozialministeriums, gab Auskunft über den Stand der Vorbereitungen.

Seit vielen Wochen schon, das wird auch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) nicht müde zu betonen, bereitet das Land in Abstimmung mit allen Beteiligten die Einführung der ab 15. März geltenden Pflicht vor, wissend um die teilweisen Schwächen des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen.

Handreichungen liegen vor

Die Veranstaltung richtete sich an Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen und Multiplikatoren. Diese konnten digital Fragen einreichen, was sie auch zahlreich nutzten. So gibt es offenbar weiter Unklarheiten, für welche Randbereiche des Gesundheits- und Sozialwesens die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, für welche Beschäftigungsverhältnisse genau oder was mit Impfnachweisen aus dem Ausland oder dem Datenschutz ist.

Uwe Lahl konnte aber Fortschritte vermelden, er verwies auf nun vorliegende Handreichungen, die beispielsweise detailliert den Kreis der von der Impfpflicht betroffenen Personen benennen – und auch jene, für die sie nicht gilt. „Diese Handreichungen sind aber nicht in Stein gemeißelt, sie werden sich weiter entwickeln.“

Und einzelne Aspekte sind im Bundesgesetz noch gar nicht geregelt, etwa welche Einrichtungen der Jugendhilfe betroffen sind. „Geben Sie uns bis nächste Woche Zeit. Entweder macht der Bund seinen Job oder das Land macht das“, so Uwe Lahl. Ab Dienstag, 1. März soll zudem der neue Impfstoff von Novavax im Land zur Verfügung stehen.

Digitales Meldeportal ab 15. März

Lahl verwies auf die Beauftragung eines Konsortiums, das zum 15. März ein digitales Meldeportal entwickelt, bei dem die nicht geimpften Beschäftigten dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Zeit von Fax- und Papiermeldungen soll demnach vorbei sein.

Klar ist auch, dass es ab dem 15. März keine fallbeilartigen Entscheidungen bei ungeimpften Mitarbeitern gibt. „Jeder einzelne wird angehört, dann erst wird ein Betätigungsverbot ausgesprochen“, so Lahl. Ziel des Landes sei aber auch der Fortbestand der Einrichtungen. Wenn der Beschäftigte nachgewiesenermaßen unersetzlich sei, könne er eine gewisse Zeit getestet weiterarbeiten, die Einrichtung müsse aber Ersatz für ihn finden.

Kurz vor der Veranstaltung hatte beispielsweise noch die Diakonie Württemberg gewarnt, dass sich die Umsetzung der Impfpflicht in den Einrichtungen lange hinziehen könne. Für künftige Pflegefälle seien Konsequenzen wegen möglicherweise fehlendem Personal wie Aufnahmestopps oder eine Reduzierung der Plätze in der Tagespflege nicht ausgeschlossen, so eine Sprecherin.

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