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Urteil am Landgericht

19-Jähriger nach tödlicher Messerstecherei in Karlsbad freigesprochen

Sechs Männer geraten in einer Bahnunterführung in Karlsbad-Langensteinbach aneinander, sie zücken Messer – am Ende ist einer von ihnen tot. Jetzt wurde der Hauptangeklagte freigesprochen.

ARCHIV - 03.06.2005, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Ein Streit ums Erbe, unter Nachbarn oder beim Hauskauf - Gerichtsprozesse können sehr lange dauern. Seit gut zehn Jahren gibt es eine Abkürzung. Doch nicht alle nutzen sie. (zu dpa «Von «Erfolg» bis «Randerscheinung»: Güterichter in Sachsen-Anhalt» vom 08.12.2018) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck picture alliance/dpa

Mitte Oktober 2019 schlug dieser Fall hohe Wellen. Ein zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alter Deutsch-Afghane wurde wegen Totschlags angeklagt. Vor kurzem wurde er in dem Prozess vor der Jugendkammer freigesprochen, wie das Landgericht Karlsruhe erst jetzt auf Nachfrage bestätigte. „Die Kammer geht davon aus, dass er in Notwehr gehandelt hat“, erklärte eine Sprecherin.

Der 31-jährige Mann aus dem Raum Heidelberg, der noch vor Ort seinen schweren Schnittverletzungen am Hals erlag, sei als Hauptangreifer gewertet worden. Grundlage waren mehrere Zeugenaussagen sowie die Aussage des Angeklagten. Vor einigen Wochen sei das Urteil in der Hauptverhandlung gefällt worden, so das Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft habe in der Verhandlung zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge gefordert, erklärt Mirko Heim, Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Sie sei also davon ausgegangen, dass der 18-Jährige keinen Tötungsvorsatz hatte.

Zwei Dreiergruppen gingen aufeinander los

Alle an der Auseinandersetzung in der Ettlinger Straße in Langensteinbach beteiligten Männer waren afghanischer Herkunft. Entgegen anfänglicher Vermutungen handelte es sich aber nicht um Asylbewerber. Sie waren an einem Montagabend in zwei Dreiergruppen aufeinander losgegangen. Vier der sechs Männer waren schon vor der Messerstecherei durch Straftaten in Erscheinung getreten. Die Polizei ging davon aus, dass die an der Auseinandersetzung Beteiligten sich nicht nur kannten, sondern ein Zwist schon vorher existierte. Diese Annahme wurde im Gerichtsverfahren belegt.

Die Bahnhofsbrücke in Langensteinbach, unter der im Oktober 2019 ein 31-Jähriger erstochen wurde.
Tödlicher Streit: Unter dieser Brücke kam Mitte Oktober 2019 ein 31-jähriger Mann bei einer Messerstecherei ums Leben. Foto: Rainer Obert

Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Eifersuchtsdelikt, erläutert Staatsanwalt Mirko Heim. Genaueres könne er aber nicht sagen. Nach Informationen der BNN wurde dem Getöteten vorgeworfen, er habe mit der Freundin eines jungen Mannes aus der anderen Gruppe geflirtet.

Anfangs wurden zwei 18-jährige Männer des Totschlags verdächtigt. Sie waren nach der Messerstecherei geflüchtet, die Polizei spürte sie in einer Gartenhütte beim Schulzentrum in Langensteinbach auf.

Letztlich wurde einer der beiden aus der Untersuchungshaft entlassen – gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Die argumentierte, dass nicht genau feststünde, wer die Tatwaffe geführt und den tödlichen Stich gesetzt habe. Das sah der Haftrichter anders.

Tatwaffe war ein Taschenmesser

Die Tatwaffe, ein Taschenmesser, habe am Ende den Verdacht auf den Angeklagten gelenkt, erklärt der Erste Staatsanwalt Mirko Heim. Sie wurde mehrere Tage nach der Tat am Ort der Festnahme gefunden. Am Messer seien Faserspuren und DNA des 18-jährigen Angeklagten gefunden worden.

Im Verfahren seien „eine Vielzahl an Zeugen” angehört worden. Insgesamt habe es Verfahren gegen fünf Beschuldigte gegeben – vier von ihnen wurden aber mangels eines hinreichenden Verdachts eingestellt. Inzwischen ist der Freispruch rechtskräftig.

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