Notfallpraxen im ganzen Land stehen seit Mittwoch vor teils massiven Problemen. Auslöser ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das den ärztlichen Notfalldienst in seiner heutigen Form nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unmöglich macht.
Diverse Notfallpraxen landauf, landab mussten daher ihre Dienste teils massiv einschränken, so zum Beispiel in Rastatt. Die Ettlinger Notfallpraxis am Stadtbahnhof und der ärztliche Notfalldienst für die Region Ettlingen/Albtal sind davon aber kaum betroffen.
Wir fühlen uns von der KV im Stich gelassen.Alexander Pick-May
Vorsitzender des Vereins Notdienstpraxis Ettlingen
Grund ist die Organisationsstruktur über einen Verein, in dem sich rund 120 Ärzte aus der Region zusammengeschlossen haben. Dessen Vorsitzender, der Ettlinger Arzt Alexander Pick-May, ist allerdings auch alles andere als glücklich über das Vorgehen der KV. „Wir fühlen uns von der KV im Stich gelassen, haben aber auf die Schnelle vereinsintern eine Lösung auf die Beine gestellt, sodass wir den Notfalldienst fast ohne Einschränkungen weiterbetreiben können.“
Änderungen an den Wochenenden bei Öffnungszeiten in Ettlingen
Lediglich an den Wochenenden gebe es kleinere Änderungen bei den Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Stadtbahnhof. Sie hat Pick-May zufolge ab sofort samstags und sonntags nur noch von 10 bis 14 Uhr und von 15.30 bis 18 Uhr geöffnet. Bislang war nachmittags von 16 bis 20 Uhr.
Hintergrund des Ärgers ist, dass die KV Baden-Württemberg sofort die Notbremse für die Notfalldienste gezogen hatte, obwohl das konkrete Urteil der Kasseler Richter zunächst nur für einen Zahnarzt gilt und noch nicht einmal eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung vorliege, so Pick-May. Sobald diese auf dem Tisch liegt, hoffen der Ettlinger Vereinsvorsitzende und seine Kollegen „auf eine gangbare Lösung durch die KV“.
Kassenärztliche Vereinigung: Sozialversicherungspflicht verändert Finanzierungsregeln
Doch das kann dauern. Die aktuelle „Notbremse“ mit teils reduzierten Öffnungszeiten und dem völligen Ausbooten der Poolärzte greift laut KV nämlich für mindestens drei Monate.
Konkret hatte das Gericht entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Das stellt die bisherigen Finanzierungsregeln des Notdienstes nach Ansicht der KVBW auf den Kopf.
Poolärzte sind nach Angaben der KVBW Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind.