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Regionalplanung

Vorrangflächen: Wo in Ettlingen Photovoltaikanlagen privilegiert werden könnten

Das Thema Windkraft polarisiert an vielen Orten: Doch nicht nur aus Wind lässt sich Strom gewinnen. Auch aus der Sonnenenergie. Deshalb war der Gemeinderat erneut bei Entscheidungen gefordert.

Mehrere Umweltverbände fordern eine möglichst rasche Verabschiedung eines Gesetzespakets zum Ausbau der Sonnenenergie.
Der Regionalverband weist in seinem Planentwurf privilegierte Freiflächen für PV-Anlagen aus – auch in Ettlingen. Foto: Christian Charisius/dpa

Mehr als 30 Bürger verfolgten kürzlich die Diskussionen im Ettlinger Gemeinderat zur Stellungnahme der Stadt zu den im Plan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein ausgewiesenen möglichen Vorrangflächen für Windkraft. Das Thema polarisierte merklich.

Und obwohl es nur um eine erste Stellungnahme ging und noch keineswegs um konkrete Entscheidungen darüber, ob es in den Gebieten überhaupt jemals Windkraftanlagen gibt, artete die Sitzung in eine Art Generaldebatte über das Thema Windenergie aus; was allerdings auch daran liegen mag, dass in diesem Jahr Kommunalwahlen anstehen und der Gemeinderat neu gewählt wird.

Wie bei Windkraft ist Bruchhausen auch bei Solarplanung besonders betroffen

Sei’s drum. Jedenfalls stand kurz danach das Thema Solarplanung auf der Tagesordnung. Auch für sie muss die Stadt ihre Stellungnahme zum entsprechenden Regionalplan abgeben. Auch hier ist Bruchhausen besonders betroffen.

Doch schon als Ettlingens Bürgermeister Moritz Heidecker (parteilos) diesen Punkt in der Sitzung aufrief, waren von den 30 Bürgern bis auf acht alle weg. (Randnotiz: Bis zum Ende der gesamten Gemeinderatssitzung hielten es nur zwei Bürger aus). Und auch die Wortmeldungen im Gemeinderat fielen deutlich spärlicher aus als beim Thema Windkraft. Doch worum genau ging und geht es?

Der Regionalverband weist in seinem Plan zwei für Solaranlagen privilegierte Flächen rechts und links der Autobahn 5 auf Höhe von Bruchhausen aus. Einmal 9,4 Hektar groß (östlich der A5) und einmal 11,6 Hektar groß (westlich der A5, beim Reiterhof Speck gelegen).

Gemeinderat will nur ein PV-Vorranggebiet ausweisen

Schon vor Jahren hatte der Gemeinderat sich allerdings gegen die östliche, bis fast an die Ortsbebauung von Bruchhausen heranreichende Fläche entschieden. Man wollte damals die Vorrangfläche auf die westliche Seite legen.

„Dabei sollten wir jetzt auch bleiben“, wies CDU-Rat Albrecht Ditzinger den Vorschlag des Regionalplanes, den auch die Stadtverwaltung unterstützte, zurück. Und damit war er nicht alleine.

Schon Wochen vor der Gemeinderatssitzung hatte der Umweltausschuss ebenfalls eine Ablehnung dieser östlichen Fläche empfohlen, genauso wie der Ortschaftsrat Bruchhausen.

Letztlich waren nur die Grünen-Fraktion und Teile der SPD-Fraktion dafür, auch diese Fläche, wie vom Regionalverband vorgeschlagen, zum Vorranggebiet zu machen. Der Rest des Gemeinderats stimmte dagegen, darunter auch Teile der SPD.

Die westliche Fläche erhielt hingegen von einer großen Mehrheit der Räte ihre Zustimmung, lediglich die Grünen enthielten sich bei der finalen Abstimmung wegen der Kontroverse um die östliche Fläche. Zustimmung für die westliche Fläche gab es auch von AfD-Mann Walter Armbruster, der vorher aber klargemacht hatte, dass Solar-Storm wegen seiner Ansicht nach fehlender Speicher „planwirtschaftlicher Irrsinn“ sei. Aber die Fläche sei wohl nicht mehr zu verhindern, so Armbruster.

Gesetz fordert, bestimmte Flächen für PV auszuweisen

Zu den allgemeinen Hintergründen: Die gesetzlichen Vorgaben von Baden-Württemberg sehen die Festlegung von Gebieten in einer Größenordnung von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik (PV) auf Freiflächen vor. Die hierfür aufzustellenden oder zu ändernden Regionalpläne sollen bis spätestens 30. September 2025 als Satzung festgestellt sein. 

Gleichzeitig weist das Baugesetzbuch Freiflächen entlang von Autobahnen und Schienen in einem Radius von 200 Metern als privilegiert für die Nutzung mit PV-Anlagen aus. Wofür braucht es dann den Regionalplan?

Der Unterschied ist einfach erklärt. Nehmen wir einmal die jetzt vom Gemeinderat für den Regionalplan abgelehnte östliche Vorrangfläche in Bruchhausen. Sie entspricht in ihrer Abstandstiefe zur Autobahn mit rund 200 Metern ohnehin den Privilegierungskriterien des Baugesetzbuches für PV-Anlagen.

Dies bedeutet, dass für die Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen innerhalb dieses Korridors keine aktive Bauleitplanung der Kommune mehr erforderlich ist. Sondern lediglich das baurechtliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen wäre.

Das Rathaus schreibt dazu: „Die (...) Nichtfestlegung der Flächen als Vorranggebiet im Regionalplan hat deshalb keine Auswirkungen auf die planungsrechtliche Realisierbarkeit von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen. Die Festlegung als Vorranggebiet schließt allerdings andere, der PV-Nutzung entgegenstehende Nutzungen aus.“ Die im Regionalplan als Vorranggebiete ausgewiesenen Flächen, also etwa jene westlich der Autobahn in Bruchhausen, werden quasi für eine PV-Freiflächennutzung „reserviert“.

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