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Planung seit 2019

Friedhof in Waldbronn-Busenbach wird erweitert

Der Waldbronner Gemeinderat hat die Erweiterung des Friedhofs in Busenbach beschlossen. Jahrelange Planungen und Diskussionen waren der Entscheidung vorausgegangen.

Friedhofsgelände
Die Erweiterung des Busenbacher Friedhofs erfolgt über die Bachstraße und das daran angrenzende Wiesengelände. Eine entsprechende Bebauungsplan-Satzung beschloss der Gemeinderat. Foto: Klaus Müller

Lange genug hat es gedauert: die vorgesehene Erweiterung des Friedhofs in Busenbach. Nun ist es so weit, die Erweiterung kann tatsächlich in Angriff genommen werden. Die entscheidende Grundlage dafür ist ein Satzungsbeschluss, den der Waldbronner Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig auf den Weg brachte.

Nach der Veröffentlichung des Beschlusses durch die Verwaltung – was demnächst auch so umgesetzt wird – tritt der Bebauungsplan offiziell in Kraft.

Jahrelang berieten der Gemeinderat und das Rathaus über die Friedhofs-Erweiterung. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde 2019 gefasst. An der Erweiterung selbst gab es eigentlich zu keinem Zeitpunkt Zweifel. Allein das Prozedere, eben bis alles spruchreif war, zog sich über Jahre hin.

Es wurde geplant. Intensiv beraten. Und wieder geplant. Die nun beschlossene Erweiterung erfolgt in nördlicher Ausrichtung über die Bachstraße. Dort befindet sich aktuell ein Wiesengelände. Für das Erweiterungsareal ist eine Größe von knapp 3.000 Quadratmeter vorgesehen.

Abstand zwischen Busenbacher Friedhof und Wohngebiet muss eingehalten werden

Da der Friedhof, samt Erweiterung, unmittelbar an ein Wohngebiet angrenzt, müssen Abstände eingehalten werden. Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung mehr als ausreichend der Fall: rund 20 Meter in westlicher Ausrichtung und in östlicher zwischen 22 und 25 Meter.

Problematisch erwies sich im weiteren Verlauf der Planungen die Ausweisung einer für das „Bauvorhaben“ notwendigen Ausgleichsfläche. Die fand sich sodann nicht in Busenbach selbst, sondern in Etzenrot – und zwar im rückwärtigen Bereich der Vereinsanlage des örtlichen Obst- und Gartenbauvereins. Eben als Ausgleichsmaßnahme sollen dort Streuobstbaumhochstämme gepflanzt werden.

Laut dem beschlossenen Bebauungsplan sollen in einem ersten Bauabschnitt rund 200 Grabstellen entstehen. Ob es einen zweiten Bauabschnitt für weitere 58 Gräber geben wird, bleibt abzuwarten.

Grundlage für künftige Überlegungen ist die Prämisse, „den Bedarf an Erdgräbern für die nächsten Jahre abzudecken“. Damit wolle die Gemeinde auch sicherstellen, dass die belegten (Gräber-)Bereiche des Bestandsfriedhofs nach und nach saniert werden könnten.

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