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Ehemaliger Steuerfahndungsleiter Stefan Schäfer eröffnet Kanzlei

Wer einen erfahrenen Experten rund um Strafrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht sucht, ist bei der Kanzlei SCHÄFER.RECHT an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt Stefan Schäfer spricht im Interview mit den BNN über die Risiken für Unternehmer und die Arbeit seiner Kanzlei.

Stefan Schäfer, Gründer der Kanzlei SCHÄFER.Recht, war Leiter einer Strafsachen- und- Steuerfahndungsstelle und mehrjährig Rechtsanwalt in auf diesem Rechtsgebiet renommierten Kanzleien. Nun stellt er seine Erfahrung in der eigenen Kanzlei zur Verfügung.
Stefan Schäfer, Gründer der Kanzlei SCHÄFER.Recht, war Leiter einer Strafsachen- und- Steuerfahndungsstelle und mehrjährig Rechtsanwalt in auf diesem Rechtsgebiet renommierten Kanzleien. Nun stellt er seine Erfahrung in der eigenen Kanzlei zur Verfügung. Foto: pr

Immer mehr Strafverfahren werden gegen Unternehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeleitet. Bei diesem Thema sind Experten rund um Straf- und Steuerrecht zur Klärung gefragt. Bundesweit agieren aus der Region Karlsruhe heraus – für Existenzgründer Stefan Schäfer kein Widerspruch. Stefan Schäfer hat inzwischen seine Steuerboutique SCHÄFER.RECHT eröffnet, eine auf Strafrecht, insbesondere das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Ein Grund für diesen Schritt: Es werden immer mehr Strafverfahren aufgrund der COVID-19 Pandemie gegen Unternehmer eingeleitet.

Die Kanzlei SCHÄFER.Recht befindet sich in der Bahnhofstraße 2 in Sulzfeld.
Die Kanzlei SCHÄFER.Recht befindet sich in der Bahnhofstraße 2 in Sulzfeld. Foto: pr

Dabei hilft Stefan Schäfer seine Berufserfahrung. Er war Leiter einer Strafsachen- und- Steuerfahndungsstelle und mehrjährig Rechtsanwalt, in auf diesem Rechtsgebiet renommierten Kanzleien. Im Interview mit der BNN spricht der Jurist über die Idee seiner Kanzlei, die Gründung in Pandemiezeiten, seine Karriere und vor allem über die aktuellen strafrechtlichen Risiken für Unternehmer in Pandemiezeiten.

Im Interview mit Stefan Schäfer

Herr Schäfer, Glückwunsch zur Gründung von SCHÄFER.RECHT hier im Landkreis Karlsruhe. Wie geht es Ihnen und was treibt Sie an?

RA Schäfer: Mir geht es sehr gut. Es klingt pathetisch – aber ich kann endlich wieder nicht nur meinem Beruf, sondern meiner Berufung nachgehen. Ich bin Rechtsanwalt aus Überzeugung. Die Interessen meiner Mandanten zu vertreten ist meine Passion. Mit der Idee und Philosophie von SCHÄFER.RECHT erreiche ich die Ziele meiner Mandanten am besten. Zudem kann ich so besser auf die Bedürfnisse meiner Mandanten eingehen.

Eine Kanzleigründung in Zeiten einer Pandemie – war das nicht riskant?

RA Schäfer: Die Existenzgründung im Oktober 2020 barg Risiken. Aber im Grunde ist das bei jeder Gründung so. Kein Unternehmer wird im Erfolg geboren. Im Gegenteil. Die besten Unternehmer sind meines Erachtens die, die auch bereit sind gewisse Risiken einzugehen. Das macht Unternehmertum ja gerade so spannend. Ich behaupte aber, bei mir war das Risiko kalkulierbar.

Wie meinen Sie das?

RA Schäfer: Ich bringe einen Wettbewerbsvorteil durch meine bisherige berufliche Karriere mit. Wegen meiner jahrelangen Erfahrung als Leiter einer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde habe ich in der anwaltlichen Arbeit Erfahrungswerte, aber auch Beziehungen, die es in der täglichen Arbeit als Strafverteidiger auf dem Beratungsmarkt eher selten gibt. Aus verständlichen Gründen.

Warum ist das so? Können Sie uns mehr über Ihre Karriere berichten?

RA Schäfer: Ich begann nach dem Jurastudium als Rechtsanwalt in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart. Im Anschluss wechselte ich in das Beamtenverhältnis und war fünf Jahre lang Leiter einer Strafsachenstelle und Steuerfahndung. Zudem hauptberuflich Dozent und daher Ausbilder von Ermittlungsbeamten. Das bin ich bis heute im Nebenberuf.

Stefan Schäfer ist Rechtsanwalt aus Überzeugung.
Stefan Schäfer ist Rechtsanwalt aus Überzeugung. Foto: pr

Aus dem sicheren Beamtenverhältnis – insbesondere in der von mir ausgeübten Führungsposition – lösen sich in der Tat wenige Beamte. Ich tat das auch nur aus dem Antrieb heraus wieder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Aber die damalige Ernennungsurkunde zum Oberregierungsrat auf Lebenszeit – unterschrieben durch unsere damalige Finanzministerin – habe ich trotzdem mit ein bisschen Stolz noch in meinem Anwaltsbüro aufgehängt (Anm. Red.: RA Schäfer lacht).

Und jetzt gründen Sie SCHÄFER.RECHT. Wofür steht die Kanzlei?

RA Schäfer: SCHÄFER.RECHT ist eine hochspezialisierte Kanzlei, die sowohl steuerliches und wirtschaftliches, als auch strafrechtliches Verständnis vereint. Ich bezeichne SCHÄFER.RECHT häufig mit einem Augenzwinkern als regionalen Feinkostladen. Wir sind daher, aufgrund unserer Expertise im Strafrecht und Steuer- und Wirtschaftsrecht, häufig Ansprechpartner für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte mit zivilrechtlichem Bezug, aber auch direkt für Unternehmer.

Wir sind in unserem Schwerpunktbereich, schon wenige Monate nach unserem Start für Mandaten etwa in Berlin, München und Düsseldorf tätig - unsere Verbundenheit zur Region haben wir jedoch immer im Blick. Aus diesem Grund gründeten wir SCHÄFER.RECHT ganz bewusst in Sulzfeld. Hier im „Herzen“ von Baden-Württemberg.

Sie sprechen von Unternehmen. Warum brauchen Unternehmer einen Anwalt für Strafrecht bzw. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht?

RA Schäfer: Die Staatsanwaltschaften und Steuer- und Zollbehörden verfolgen Wirtschaftskriminalität mit immer größerer Intensität. Dabei spielen gerade Themen im Zusammenhang mit Corona-Subventionen aktuell eine große Rolle. Waren alle Subventionen gerechtfertigt? Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nachträglich besser dargestellt als bei Antragstellung auf Subventionsgewährung angenommen? Hat das Unternehmen zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt? Wurden gar steuerliche Hilfen, wie Herabsetzung der Vorauszahlungen in diesem wirtschaftlichen Kontext beantragt? Dazu ergeben sich immer mehr strafrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund steuerlicher Fehlbehandlungen.

Die Expertise im Strafrecht und Steuer- und Wirtschaftsrecht macht die Kanzlei zum idealen Ansprechpartner für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte mit zivilrechtlichem Bezug und Unternehmer.
Die Expertise im Strafrecht und Steuer- und Wirtschaftsrecht macht die Kanzlei zum idealen Ansprechpartner für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte mit zivilrechtlichem Bezug und Unternehmer. Foto: pr

Die Anforderungen an die Korrektheit von Steuererklärungen werden immer höher. Ich habe gerade zahlreiche Unternehmer in meiner Mandantschaft, die ein Strafverfahren aufgrund der oben genannten Fragstellungen gegen sich laufen haben. Nach meiner Wahrnehmung nimmt diese Entwicklung stetig zu. Denken Sie nur an die großen Themen Cum-Ex, die Durchsuchung des DFB aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung oder aber das bald kommende Verbandsanktionsgesetz. Durch das neue Gesetz sind bei Unternehmen – insbesondere Mittelständlern – strafrechtliche Abschöpfungen in existenzbedrohender Größe möglich. Und das möglicherweise nur wegen einer beantragten Subvention, deren Berechtigung in Frage steht oder einer unbewussten fehlerhaften steuerlichen Behandlung.

Und wie helfen Sie?

RA Schäfer: Wir sind für die Unternehmen da. Zunächst durch eine präventive Beratung, die sog. Compliance, um strafrechtliche Handlungen aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden. Hierzu geben wir unternehmensintern Vorträge und begleiten Prozesse zum Aufbau derartiger Schutzsysteme. Zudem sind wir im Krisenfall vor Ort. Läuft eine Betriebsprüfung „unrund“ oder ist bereits ein Strafverfahren eingeleitet kommen wir ins Spiel.

Unser Ansatz ist die in der Sache harte Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden, verbunden mit unseren guten und kollegialen Verbindungen zu den Staatsanwaltschaften und Finanzämtern. Verteidigung im Strafverfahren ist auch immer – neben den rechtlichen Themen – eine vermittelnde Tätigkeit. Ziel ist unser Engagement ist immer die geräuschlose Problemerledigung. Das Ergebnis für unsere Mandanten ist uns ein persönliches Anliegen. Nur wenn unser Mandant zufrieden ist, sind wir es auch.

Eine abschließende Frage. Wie entspannt man von der Tätigkeit eines Strafverteidigers? Ihren Schilderungen nach klingt Ihre Arbeit nach ständiger Konfrontation und langen Arbeitstagen.

RA Schäfer: Das stimmt. Meine Arbeitswoche hat regelmäßig etwas mehr als 40 Arbeitsstunden (Anm. Red.: RA Schäfer lacht). Aber dafür kann ich bei SCHÄFER.RECHT meinem Berufstraum nachgehen. Trotzdem benötigt man Entspannung. Ich persönlich schaffe das am besten mit Ausdauersport. Ich laufe seit Jahren viel und nehme einmal im Jahr an einer Ultramarathonveranstaltung teil. Die Verteidigung eines Mandanten kann einer Langstrecke gleichen. Daher ist diese Sportart auch beruflich von Vorteil. Ansonsten spiele ich gern Tennis und gehe sehr gern wandern. Idealerweise mit meinen beiden Söhnen und meiner Frau.

Zur Person Stefan Schäfer

Stefan Schäfer wurde 1983 in Mühlacker geboren. Nach seinem Abitur in Bretten und dem Jurastudium in Mannheim begann er als Rechtsanwalt in einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart. Im Jahr 2014 wechselte Schäfer in den Höheren Dienst der Finanzverwaltung Baden-Württemberg und war dort vier Jahre Leiter der Steuerfahndung.

Stefan Schäfer hat sich durch die verschiedenen Stationen seiner Karriere eine beachtliche Erfahrung erarbeitet und nun seine eigene Kanzlei gegründet.
Stefan Schäfer hat sich durch die verschiedenen Stationen seiner Karriere eine beachtliche Erfahrung erarbeitet und nun seine eigene Kanzlei gegründet. Foto: pr

Nach dem Austritt aus dem Beamtenverhältnis 2019 arbeitete Schäfer als Rechtsanwalt bei der Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young GmbH bevor er im Oktober 2020 die Kanzlei SCHÄFER.RECHT gründete. Seit 2016 ist Schäfer Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Stefan Schäfer ist verheiratet und hat 13 und sieben Jahre alte Söhne.

Kontaktdaten und weitere Informationen

Die Adresse der Kanzlei SCHÄFER.RECHT:

Bahnhofstraße 2

75056 Sulzfeld/Karlsruhe

Telefonnummer: 07269 / 969 80 30

E-Mail: kanzlei@schaefer-recht.com



Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.schaefer-recht.com.

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