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Mündliche Verhandlung

Karlsruhe muss entscheiden: Sammelt das BKA zu viele Daten?

Schon einmal erklärte das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz für verfassungswidrig. Jetzt geht es um die Frage, ob auch die Neufassung Bestand hat.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Vor dem Bundesverfassungsgericht am Karlsruher Schlossplatz steht das neue BKA-Gesetz auf dem Prüfstand. Aus Sicht der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ verstößt es wie das Vorgängergesetz gegen Grundrechte. Foto: Martin Ferber

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