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Meinung

von Martin Ferber

Bundestag entscheidet

Der Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelt der Bundestag den assistierten Suizid neu. Karlsruhe hat enge Grenzen gesetzt.

Eine Krankenpflegerin reicht einem Patienten in der Onkologie ein Glas Wasser.
Zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehört auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Jetzt regelt der Bundestag die Sterbehilfe neu. Foto: Daniel Karmann/dpa

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