Der Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelt der Bundestag den assistierten Suizid neu. Karlsruhe hat enge Grenzen gesetzt.
Drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts regelt der Bundestag den assistierten Suizid neu. Karlsruhe hat enge Grenzen gesetzt.