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Regenerative Energie

Solaranlagen in der Durlacher Altstadt werden eher genehmigt als bisher

In der Durlacher Altstadt werden seit einer Gesetzesänderung mehr Solaranlagen genehmigt. Doch die Denkmalschutzbehörde schaut trotzdem noch genau hin.

Durlacher Altstadt vom Turmberg
Blick von oben: Das Erscheinungsbild der Dächer in der Durlacher Altstadt könnte sich durch Solaranlagen künftig ändern. Foto: Jörg Donecker

Die Durlacher Altstadt ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel, sondern neben dem Gutenbergplatz auch die zweite denkmalgeschützte Gesamtanlage in Karlsruhe. Umbaumaßnahmen werden dort über die Gestaltungssatzung geregelt, für die Nutzung von regenerativer Energie wurden von der Regierung im vergangenen Jahr die gesetzlich verankerten Leitlinien für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern gelockert.

„Das war ein richtig großer Wurf, denn seither ist die Einsehbarkeit von Solaranlagen aus dem öffentlichen Raum kein Hindernis mehr“, betont Claudia Hautzinger von der Unteren Denkmalschutzbehörde bei einem Sachstandsbericht im Ortschaftsrat Durlach. Bislang wurden Photovoltaik und Solarthermie auf denkmalgeschützten Gebäuden vor allem aus diesem Grund abgelehnt.

Kein Freibrief für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern

Ein Freibrief für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern sei das neue Gesetz aber trotzdem nicht. „Jede Genehmigung bleibt eine Einzelfallentscheidung“, stellt Hautzinger klar. Unter anderem könne eine Genehmigung wegen einer „erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds“ verweigert werden, etwa wenn ein historischer Dachstuhl dadurch verändert werde.

Bei besonders erhaltenswerten Kulturdenkmälern in der Altstadt Durlach will die Denkmalschutzbehörde zum Schutz des Gesamtensembles ebenfalls genau hinschauen. „Man muss sich immer fragen, wie eine Solaranlage für eine Genehmigung aussehen muss“, so Hautzinger. Möglich wäre in speziellen Fällen etwa eine farbliche Anpassung der Solarmodule an die Dachziegel. Kein einfaches Unterfangen, wie Hautzinger weiß, denn zum einen sei der Markt für solche Module überschaubar, zum anderen seien diese Anlagen auch teurer als Standardausführungen.

Neue Gestaltungssatzung für Durlach nicht notwendig

Eine Änderung der Gestaltungssatzung sei für den gezielten Ausbau von regenerativen Energien in der Altstadt nicht notwendig, so Hautzinger. „Da müssen wir nicht vorpreschen.“ Vielmehr gehe es darum, die Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern oder von Gebäuden in einem geschützten Gesamtensemble für die neue Regelung zu sensibilisieren.

Alle Fragen sind laut Hautzinger aber noch nicht geklärt. Als „schwierig“ erachtet sie noch den Umgang mit dem Erscheinungsbild der Altstadt aus der Vogelperspektive. „Früher hieß es immer, was man vom Turmberg sieht, wird vom Denkmalschutz nicht erlaubt“, sagt FDP-Ortschaftsrat Günther Malisius. Diese Aussage sei seit der Gesetzesänderung zwar nicht mehr gültig, so Hautzinger. „Es kommt mit Sicherheit zu Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds. Aber Angst, dass die ganze Altstadt mit Solaranlagen zugepflastert wird, muss niemand haben.“

In Karlsruhe gibt 3.500 denkmalgeschützte Gebäude, das sind etwa 3,5 Prozent des gesamten Immobilienbestands. Außer den beiden Gesamtanlagen gibt es noch acht in ihrer Gesamtheit geschützte Wohnsiedlungen, darunter die Dammerstocksiedlung, die Hardtwaldsiedlung und die Gartenstadt.

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