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Geboostert ohne Nachweis

Kein Booster im System: Impfzertifikat funktioniert bei Johnson-Impfungen und Genesenen nicht richtig

Wer genesen ist oder mit Johnson & Johnson geimpft wurde, hat jetzt beim Corona-Boostern ein Problem. Die Anzeige der Apps ist fehlerhaft. Betroffene tragen ihren Ärger dann oft in die Apotheken. So auch in Karlsruhe.

ARCHIV - 14.06.2021, Bayern, Augsburg: Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde. (zu dpa "DGB nennt Impfstatusabfrage durch Arbeitgeber «No-Go»") Foto: Stefan Puchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das digitale Impfzertifikat lässt sich eigentlich einfach in die üblichen Corona-Apps übertragen und vorzeigen. Doch Johnson-Geboosterte und geboosterte Genesene haben ein Problem: die Apps erkennen die zweite Impfung nicht als Booster an. Foto: Stefan Puchner/dpa

Die Arbeit geht Felix Maertin in seiner Rhein-Apotheke in Karlsruhe nicht aus. Neuerdings gehört dazu auch, digitale Impfzertifikate zu erstellen, weil Arztpraxen das nicht machen.

Zuletzt hat ihm das aber zahlreiche Beschwerden eingebracht: von Kundinnen und Kunden, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson hatten oder genesen waren – und daher jetzt bei der Boosterung im Gegensatz zu vielen anderen nur eine zweite statt eine dritte Corona-Impfung erhalten haben.

„Ihre Zertifikate funktionieren nicht!“ Das muss sich der Apotheker in diesen Fällen anhören. Denn die mit nur zwei Impfungen Geboosterten bekommen Probleme, wenn ihr Nachweis bei der 2G-plus-Regelung am Einlass gescannt wird, wie es jetzt in Baden-Württemberg Vorschrift ist: „Zertifikat nicht gültig“, zeigen dann CovPass- oder Corona-Warn-App den frisch Geboosterten an.

Der gelbe Impfpass reicht seit 1. Dezember nicht mehr.

Betroffene gehen mit ihrem Ärger in Apotheken

Ärgerlich für Johnson-Geboosterte und geboosterte Genesene: Das Impfzertifikat weist Sie als nicht vollständig grundimmunisiert aus, weil das System die Booster-Impfung nach zwei Impfungen nicht erkennt.
Ärgerlich für Johnson-Geboosterte und geboosterte Genesene: Das Impfzertifikat weist sie als nicht vollständig grundimmunisiert aus, weil das System zwei Impfungen nicht als Boosterung erkennt. Foto: Felix Maertin

Mit ihrem Ärger gehen sie dann wieder zu Apothekern wie Maertin, die die Zertifikate ausstellen. „Wir sind aber eh schon am Anschlag“, berichtet der – und vermutet den Fehler im Zertifikat selbst. „Aber die Leute kommen natürlich damit zu uns und nicht zum Bundesgesundheitsministerium oder zum Robert-Koch-Institut.“

Das Problem tritt nur nach Booster-Impfungen für Genesene oder nach Johnson&Johnson-Impfungen auf. Bei Biontech oder Moderna sind zwei Impfungen nötig, um nach Ablauf von 14 Tagen als grundimmunisiert zu gelten – bei Johnson&Johnson reicht da eine einzige Impfung. Auch Genesene haben nur eine Impfung bekommen, um dann als grundimmunisiert zu gelten. Beide Gruppen haben später also insgesamt nur zwei Impfungen, wenn sie geboostert sind.

Wenn der Apotheker das Impfzertifikat ausstellt, klickt er in diesen Fällen in einem Pull-Down-Menü „2/2 Booster“ an. Im Ergebnis jedoch verstehen die Apps seine 2/2-Eingabe nicht als Boosterung, sondern als normale zweite Impfung.

„Dies hat zur Folge, dass Prüf-Apps, wie die CovPassCheck-App, in diesem speziellen Fall nicht unterscheiden können, ob es sich um eine Auffrischimpfung für eine J&J-Grundimmunisierung oder um die zweite Dosis der Grundimmunisierung handelt“, räumt das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch auf Nachfrage der BNN ein.

Bundesministerium bestätigt Problem mit den Impfnachweisen in Corona-Apps

Ein Irrtum mit fatalen Folgen für die Betroffenen: „Daher wird das Impfzertifikat für die Auffrischungsimpfung für 14 Tage als ungültig angezeigt, wenn vorher eine Impfung mit dem J&J-Impfstoff durchgeführt wurde und in dem Zertifikat der Auffrischimpfung „2 von 2“ notiert wurde“, räumt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums ein.

Ihr Ratschlag aus dem fernen Berlin wird den Betroffenen im Südwesten, wo in vielen Bereichen Testpflicht herrscht, wenn die Grundimmunisierung älter als sechs Monate ist, wenig hilfreich erscheinen: „Als Nachweis können Sie für diese 14 Tage weiterhin Ihr Impfzertifikat für die Grundimmunisierung vorzeigen.“

Es ist ein Wahnsinn mit der Digitalisierung, dass so etwas nicht sofort abgestimmt wird.
Felix Maertin, Rhein-Apotheke in Karlsruhe

Alles richtig gemacht, frisch geboostert und trotzdem ohne gültigen Nachweis – dass das für Betroffene eine Zumutung ist, sieht auch Maertin so. „Es ist ein Wahnsinn mit der Digitalisierung, dass so etwas nicht sofort abgestimmt wird zwischen den App-Betreibern und dem RKI.“ Damit es gleich von Anfang an funktioniert – zumal auch der gelbe Impfpass nicht mehr gültig ist.

Maertins Anruf bei einer Corona-Warn-App-Technikerin etwa ergab, dass die gar nicht wusste, was er für die Zertifikatserstellung eintippt. Dass es eine Booster-Funktion 2/2 gibt, habe sie überrascht.

Handhabung der Problematik mit den Impfnachweisen noch offen

Doch was ist den Betroffenen anzuraten? Wie soll mit dieser Problematik bei Kontrollen umgegangen werden? Sollen Geboosterte ernsthaft in diesen Fällen 14 Tage lang Testnachweise erbringen müssen, um im Restaurant essen gehen zu dürfen? Und was passiert nach Ablauf der 14 Tage?

Fragen, zu denen unserer Redaktion bis Redaktionsschluss noch keine Antworten aus dem Sozialministerium in Stuttgart und dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin vorlagen.

Experten vermuten Fehler bei CovPass-App

Frisch geboostert und trotzdem ohne gültigen Nachweis, mit diesem Problem sind derzeit Johnson-Geimpfte und Genesene konfrontiert. IT-Experten gehen von einem Fehler in der CovPass-App aus, der offenbar nicht leicht zu beheben ist.

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