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Tatort Congress Apotheke

Prozess gegen mutmaßlichen Geiselnehmer von Karlsruhe beginnt

Er ist 21 Jahre alt, nahm in einer Karlsruher Apotheke Geiseln, und forderte sieben Millionen Euro. Jetzt muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten. Er will aussagen.

Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgericht Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn des Prozess. Dem 21 Jahre alten Mann wird unter anderem erpresserischer Menschenraub mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Er hatte im März vergangenen Jahres in einer Karlsruher Apotheke drei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und als Geiseln genommen. +++ dpa-Bildfunk +++
Ein 21 Jahre alter Mann muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe für eine Geiselnahme in einer Karlksruher Apotheke verantworten. Rechts sein Rechtsanwalt Alexander Kist. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe hat die Hauptverhandlung gegen einen mutmaßlichen Geiselnehmer begonnen. Der 21-Jährige soll laut Anklage im März vergangenen Jahres in einer Apotheke in Karlsruhe mehrere Menschen mit einer Schusswaffe bedroht und als Geiseln genommen haben.

Er forderte demnach sieben Millionen Euro. Nach knapp fünf dramatischen Stunden stürmten Spezialkräfte der Polizei die Apotheke und befreiten die Geiseln. Der mutmaßliche Täter leistete keinen Widerstand. Die Tat erregte erhebliches Aufsehen. Teile der Karlsruher Innenstadt waren stundenlang lahmgelegt. Nationale und internationale Medien berichteten.

Verhandlung ist auf sechs Tage veranschlagt

Der Prozess findet im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe statt und ist auf sechs Verhandlungstage terminiert. Laut Alexander Kist, dem Anwalt des Angeklagten, will sich der mutmaßliche Geiselnehmer äußern. Eine große Zahl von Zuschauern und Journalisten hat sich im Gericht eingefunden. Im Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Auf Antrag der Verteidigung wurde am ersten Verhandlungstag die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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