
Ein Posting in der Social-Media-App Telegram vor knapp zwei Jahren hat nun Folgen für die Autorin des fraglichen Beitrags. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag vermeldete, muss sich eine Rechtsanwältin aus Heidelberg vor dem dortigen Amtsgericht wegen übler Nachrede verantworten. Es geht um den Tod eines Mannes im Städtischen Klinikum Karlsruhe im November 2021.
Die Redaktion hat mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg über die Umstände gesprochen, die zur Anklage führten.
Querdenker hatten nach dem Bekanntwerden des Todesfalls in Gruppenchats das Krankenhaus verdächtigt, den Mann nicht behandelt zu haben. Angeblicher Grund: Er sei nicht gegen das Coronavirus geimpft gewesen. Das Klinikum hat die Vorwürfe aus der Querdenker-Szene entschieden abgewiesen.
Video zeigte den erkrankten Karlsruher
Wörtlich hieß es in einer Erklärung: „Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt.“
Ein Video, das den damals 67-jährigen Kranken schwer atmend auf der Matratze in einem Krankenhauszimmer zeigte, machte in Kreisen der Coronas-Skeptiker die Runde. Die Staatsanwaltschaft Karlsruher bescheinigte dem Clip später Authentizität.
Der Erste Staatsanwalt in der Heidelberger Behörde, Jonathan Waldschmidt, zitiert aus dem Telegram-Beitrag der Angeklagten im November 2021: „(…) meines Erachtens handelt es sich mindestens um Mord durch Unterlassung (…)“, habe sie erklärt. Das Karlsruher Klinikum habe daraufhin Anzeige wegen übler Nachrede gestellt.
Er hat sich mit Händen und Füßen gewehrt.Jonathan Waldschmidt
Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Heidelberg
Waldschmidt erläutert, dass die Ermittlungen der Behörden ein anderes Bild als das kolportierte Geschehen ergeben haben. Der Mann habe sich nicht helfen lassen wollen.
„Er hat sich mit Händen und Füßen gewehrt“, so der Erste Staatsanwalt. „Einen Menschen gegen seinen Willen medizinisch zu behandeln, ist nicht möglich.“
Heidelberger Angeklagte legt Widerspruch ein
Vier Tage nach der Einlieferung verstarb der Mann am 13. November, laut Obduktionsbericht an Atemversagen bei einer schweren Lungenentzündung. Der Erkrankte war nach Angaben von damals mittels eines Corona-Schnelltests positiv auf das Virus getestet worden.
„Der Strafbefehl gegen die Angeklagte wurde am 13. Juni 2023 wegen übler Nachrede ausgestellt, sehr wahrscheinlich aufgrund der Anzeige wegen übler Nachrede des Städtischen Klinikums“, schildert Waldschmidt. Mit absoluter Sicherheit könne er dies nicht sagen.
Dem im Juli zugestellten Strafbefehl widersprach die Angeklagte, weswegen es nun am 25. Oktober zu einer Verhandlung am Amtsgericht Heidelberg kommen wird. Eine schriftliche Anfrage der Redaktion in der Kanzlei der Anwältin bleibt bislang unbeantwortet.
Die Anwältin aus Heidelberg steht nicht zum ersten Mal im Konflikt mit den Behörden. Schon vor dem tragischen Tod des Mannes im Klinikum Karlsruhe trat sie in Impfskeptiker-Kreisen auf – bei öffentlichen Auftritten wird die Juristin häufig von Gleichgesinnten begleitet.