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Abgabe für Einmal-Verpackungen

Karlsruhe plant mit To-Go-Steuer frühestens ab 2026

Mit einer Steuer auf Wegwerf-Verpackungen will Karlsruhe Müll bekämpfen und die Kasse aufbessern. Schnell kommt sie wohl nicht.

Weggeworfene To-Go-Becher
Für den Kauf von To-Go-Bechern will Karlsruhe eine Steuer einführen. Noch zögert die Stadt allerdings – weil Personal fehlt und die Rechtslage nicht ganz klar ist. Foto: Gregor Fischer/dpa

Bis in Karlsruhe eine Steuer auf Einwegbecher und -geschirr fällig wird, dauert es noch mindestens bis Anfang 2026. Das teilt die Stadtverwaltung als Antwort auf zwei Anträge aus dem Gemeinderat mit. Selbst dieser Zeitpunkt sei nur realistisch, wenn rechtzeitig zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, heißt es aus dem Rathaus.

Sowohl die Grünen als auch die Linken fordern in ihren Anträgen mehr Tempo. Die größte Fraktion nennt einen Start „im Laufe des nächsten Jahres“ als Wunsch, die Linkspartei den 1. Januar 2025. Die Stadtspitze hatte die Einführung einer sogenannten Verpackungssteuer erstmals im Oktober 2021 öffentlich angekündigt. Die Abgabe solle künftig zwei Millionen Euro in die klamme Stadtkasse spülen, teilte sie damals mit.

Tübingen bekam im Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht weitgehend Recht

In der Folge richteten sich die Blicke allerdings nach Tübingen. Dort war man schneller, wollte mit der neuen Steuer bereits am 1. Januar 2022 starten. Dagegen zog die Franchise-Nehmerin einer McDonalds-Filiale vor Gericht. Bis zu einem Urteil legte die Karlsruher Verwaltung ihre Pläne auf Eis.

In erster Instanz bekam die Klägerin Recht. Am 24. Mai entschied das Bundesverwaltungsgericht allerdings im Grundsatz zugunsten von Tübingen. Auf dieses Urteil berufen sich die Grünen in ihrem „Verpackungssteuer jetzt“ überschriebenen Antrag vom 20. Juni. Das Gericht werde sicher „in Kürze die wenigen Punkte näher ausführen, die geändert werden müssen“, heißt es darin.

Dann ließe sich die „Tübinger Lösung“ einfach auf Karlsruhe übertragen, so die Grünen-Logik. „Darüber hinausgehende Verbesserungen sind anschließend in Ruhe weiterhin möglich“, schreibt die Fraktion.

Karlsruher Stadtverwaltung rechnet nicht mit schneller Rechtssicherheit

Die Stadtverwaltung beurteilt die Lage allerdings anders. Im Rathaus geht man nach Rücksprache mit der Tübinger Verwaltung davon aus, dass „mit einer zeitnahen Urteilsbegründung“ nicht zu rechnen ist. Zudem habe die Klägerin angedeutet, sie wolle möglicherweise beim Bundesverfassungsgericht weiter gegen die Steuer kämpfen.

Der Prozess brauche „mit Blick auf die gebotene Rechtssicherheit“ und die praktische Umsetzbarkeit einige Zeit, schreibt die Stadt in ihrer Stellungnahme. Am Dienstag, 12. September, sind die Anträge Thema in der Sitzung des Hauptausschusses.

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